Basler Polizist verteidigt vor Gericht Pfefferspray-Einsatz an Demo
Ein Polizist hat sich am Donnerstag vor dem Strafgericht Basel-Stadt wegen eines Pfefferspray-Einsatzes am 4. Juli 2020 verantworten müssen. Der Beschuldigte sagte, er habe sich durch einen Demonstranten bedroht gefühlt.

Die Anklageschrift legt dem Polizisten einfache Körperverletzung und Amtsmissbrauch zur Last. Der Beschuldigte zückte seinen Pfefferspray an der unbewilligten Kundgebung beim Nachtigallenwäldeli gegen einen Demonstranten, der von einer Rampe aus eine Sitzblockade filmte.
«Für mich war klar, dass eine Gefahr kommt», sagte der Polizist, der damals unterhalb der Rampe gestanden hatte. Gemäss Einsatzdoktrin dürfe es gar nicht so weit kommen, dass sich jemand derart nähert.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten in der Anklageschrift vor, ohne Vorwarnung und obwohl es keine unmittelbare Gewalt vonseiten des Demonstranten gab, den Pfefferspray eingesetzt zu haben. Bei der unbewilligten Demo handelte es sich um eine Solidaritätsaktion für die Angeklagten bei den «Basel Nazifrei»-Prozessen.










