Bei der Kantonalen Schulkonferenz Basel-Stadt wurde bisher eine Gedenkminute für verstorbene Lehrkräfte abgehalten. Der Datenschutz verhindert dies neuerdings.
Lehrerin.
Eine Lehrerin. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schulkonferenz Basel-Stadt kann keine Gedenkminute für verstorbene Kollegen abhalten.
  • Der Grund dafür ist der Datenschutz.
  • Denn die Weitergabe von Personendaten ist nicht mehr erlaubt.
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Die Kantonale Schulkonferenz Basel-Stadt ist ein jährliches Ereignis, das Tausende von Lehrkräften zusammenbringt. Doch dieses Jahr gab es eine Änderung im Programm – die traditionelle Gedenkminute für kürzlich verstorbene Kollegen konnte nicht stattfinden. Der Grund? Datenschutzbestimmungen.

Die diesjährige Konferenz, auch bekannt als «Geko», fand am 13. März in der St. Jakobshalle statt und zog über 4000 Pädagogen an.

In der Vergangenheit war es üblich, sich an dieser Veranstaltung an verstorbene Mitglieder zu erinnern. Diese Tradition wurde nun aufgrund von Datenschutzbedenken gestrichen.

Keine Schweigeminute mehr für verstorbene Lehrpersonen in Basel-Stadt. Können Sie das verstehen?

Diese Änderung hat bei einigen Teilnehmern Unmut hervorgerufen. Sie wurde von der Geko gegenüber der «bz Basel» als «einfach nur übertrieben» und «traurig» bezeichnet.

Datenschutz gegen Tradition

Die PKBS erklärte, dass sie die Kritik versteht, aber die rechtliche Lage sei klar. Laut kantonalem Informationsgesetz dürften Personendaten nur unter bestimmten Bedingungen an Dritte weitergegeben werden.

Die Weitergabe an den ehemaligen Arbeitgeber oder Interessenorganisationen wie Pensioniertenvereine sei nicht vorgesehen.

Strenge Datenschutzbestimmungen

In den letzten Jahren sind die Datenschutzbestimmungen immer strikter geworden. Grundsätzlich dürfen Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden.

Die PKBS betonte jedoch, dass eine Schweigeminute noch immer möglich sei – es könnten nur keine Namen mehr aufgezählt werden.

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