Der Schweizer Datenschutz ist aus Sicht der EU gut genug. Die Kommission in Brüssel stuft ihn –wie denjenigen von zehn anderen Staaten – als gleichwertig ein.
EU Schweiz Datenschutz
Gute Nachrichten für Schweizer Unternehmen: Die EU-Kommission hat am Montag in Brüssel bekannt gegeben, dass sie das neue Schweizer Datenschutzgesetz als gleichwertig zu ihrer Datenschutz-Grundverordnung einstuft. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hat den Schweizer Datenschutz als gleichwertig anerkannt.
  • Zehn andere Drittstaaten erhielten ebenfalls positiven Bescheid aus Brüssel.
  • Die Entscheidung hat länger gedauert als erhofft – die Schweiz kann aber nichts dafür.
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Die EU-Kommission stuft den Schweizer Datenschutz als gleichwertig mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Das teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit.

Neben der Schweiz erhielten noch zehn andere Drittstaaten grünes Licht für ihren Datenschutz.

Bei der Überprüfung der Datenschutzäquivalenz sei man zum Schluss gekommen, dass personenbezogene Daten, die aus der EU in die Schweiz übermittelt würden, «weiterhin angemessenen Datenschutzgarantien unterliegen» schrieb die EU-Kommission in einer Mitteilung.

Entscheidung verzögerte sich – aber nicht wegen der Schweiz

Neben der Schweiz erhielten auch Andorra, Argentinien, Kanada, die Färöer-Inseln, Guernsey, die Isle of Man, Israel, Jersey, Neuseeland und Uruguay einen positiven Bescheid. In all diesen Ländern und Gebieten könnten Daten «weiterhin ungehindert» fliessen, hiess es in Brüssel weiter.

Eigentlich wollte die EU-Kommission schon viel früher über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in der Schweiz und anderen Drittstaaten entscheiden. Grund dafür ist die neue Datenschutzgrundverordnung, die seit Mai 2016 in Kraft ist und nach einer Übergangsfrist seit Mai 2018 in allen EU-Staaten gilt.

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Dass die Äquivalenz-Anerkennung durch die EU nun so lange gedauert hat, hat jedoch nichts mit dem Verhältnis Schweiz-EU zu tun, sondern mit dem österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems. Dieser hatte beim EU-Gerichtshof (EuGH) gegen die Datenschutzvereinbarungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geklagt.

Die Brüsseler Behörde wollte zuerst die EuGH-Entscheide abwarten, bevor sie über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in anderen Staaten entscheidet. Dies war im Sommer 2023 geschehen, so dass der Weg nun frei war.

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