Baar ZG: Lenker wendet auf Privatgrund – 100 Stutz fällig!

Redaktion
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Region Zug,

Etwa 30 Sekunden hielt sich ein Autofahrer laut eigenen Angaben mit seinem Fahrzeug auf Privatgrund auf. Dies reichte jedoch für eine Rechnung über 100 Franken.

wenden fahrverbot
100 Franken soll ein Autofahrer bezahlen, da er auf Privatgrund unerlaubt wendete. (Symbolbild) - keystone / depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Autofahrer wendet auf privatem Grund.
  • Dies kommt ihn teuer zu stehen. 100 Franken Umtriebsentschädigung soll er zahlen.
  • Einverstanden ist der Lenker damit überhaupt nicht.

100 Franken soll ein Autofahrer aus Cham ZG bezahlen – doch was war passiert? Der Mann soll eine private Liegenschaft in Baar befahren haben. So steht es in einer entsprechenden Zahlungsaufforderung. Die «Zuger Zeitung» berichtet über den Fall.

Tatsächlich gibt der Lenker zu, dies auch getan zu haben. Schenkt man seiner Sicht der Dinge Glauben, wirkt der zu zahlende Betrag jedoch mehr als nur kleinlich.

«Nur knapp 30 Sekunden auf dem Areal»

Denn er berichtet gegenüber der Zeitung: «Ich habe dort gewendet und war nur knapp 30 Sekunden auf dem Areal.» Ebenso kritisiert er die seiner Meinung nach verwirrende Signalisation.

Der Verwaltungsratspräsident der Immobiliengesellschaft, die den besagten Parkplatz kontrollieren lässt, sieht den Verstoss wenig gravierend. Blosses Wenden sei kein Problem, sagt er der «ZZ».

Kontrollen gebe es dort lediglich, da Dritte in der Vergangenheit immer wieder die Parkplätze blockiert hätten. Diese seien eigentlich an Geschäfte und Bewohner vermietet.

Gleichzeitig stellt er aber auch klar: «Darauf habe ich keinen Einfluss.»

Bei der Unisecur GmbH, die die Kontrollen durchführt, ist man hingegen knallhart. Das Verbot gelte sowohl für das Parkieren als auch für das Befahren, erklärt Geschäftsführerin Claudia Byell.

Ein Verstoss gegen das Fahrverbot wiege schwerer als ein solcher gegen das Parkierverbot. Auch sei das entsprechende Schild auflagengemäss montiert sowie eine gelbe Beschriftung auf dem Weg vergrössert worden.

Lenker will es darauf ankommen lassen

Der betroffene Autofahrer sieht derweil nicht ein, die geforderte Umtriebsentschädigung zu entrichten. Eine Mahnung hat er gemäss «Zuger Zeitung» bereits erhalten.

Hältst du den zu zahlenden Betrag für gerechtfertigt?

Er wolle nun auf eine zweite warten und dann den Fall seiner Rechtsschutzversicherung weiterleiten.

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Kommentare

User #5340 (nicht angemeldet)

Private sind nicht befugt zu büssen, diese müssen die Umtriebe nötigenfalls vor Gericht erklären. CHF 100 sind aber völlig überrissen. WICHTIG, sich nicht einschüchtern lassen und keinesfalls freiwillig bezahlen!!! Je nach Formulierung in der Rechnungsstellung/Mahnung evtl eine Anzeige wegen Nötigung machen!

User #127 (nicht angemeldet)

Auf jeden fall nicht Zahlen, Gericht soll entscheiden.

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