Tempo 30 – oder? Diese Verkehrsschilder verwirren Solothurner
Tempo 30? Oder eben nicht mehr 30? (Vermeintlich) widersprüchliche Tempo-Schilder an einer Solothurner Strasse sorgen für Verwirrung.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schilder-Wirrwarr an einer Solothurner Strasse sorgt für Aufsehen.
- Denn: Direkt unter einem Tempo-30-Schild wird signalisiert, Tempo 30 sei aufgehoben.
- Die Gemeinde Biberist erklärt bei Nau.ch, was jetzt wirklich gilt.
Diese Beschilderung dürfte selbst erfahrene Autofahrerinnen und -fahrer zum Stutzen bringen: In der Solothurner Gemeinde Biberist gibt es eine Strasse, an der Tempolimit 30 gilt. Aber gleichzeitig auch nicht. Aber eben doch.
Wie bitte?
Direkt oberhalb des Ortsschildes, das den Ortsteil Schöngrün ankündigt, hängen zwei Temposchilder. Das obere signalisiert Tempo 30. Das untere hebt Tempo 30 auf.
«Wie schnell fahre ich nun?», will ein verwirrter Solothurner wissen, der ein Foto der Beschilderung auf Facebook teilt.
«Typisch Schweizer Gesetze» und «Schreibtischtäter»
Über 70 Mal wird sein Beitrag kommentiert – unter anderem mit Häme und Kritik für die Verantwortlichen. «Typisch Schweizer Gesetze», lästert eine.
Und jemand schimpft über «Schreibtischtäter», die dahinterstecken. «Verrückte Welt», findet er.
Auch bei der Gemeinde selbst haben sich bereits verwirrte Bürgerinnen und Bürger gemeldet, wie sie gegenüber Nau.ch bestätigt.
Doch: Was einige irritiert, hat tatsächlich seine Richtigkeit. «Die Schilder sind korrekt», betont Stefan Hug-Portmann, der Gemeindepräsident von Biberist, auf Anfrage.
Der Grund?
Es geht um den Unterschied zwischen Zone und Strecke
Die Schilder stehen an der Gemeindegrenze Solothurn-Biberist. In der Stadt Solothurn gibt es eine Tempo-30-Zone.
«Die Beschilderung zeigt, dass, von Solothurn (Norden) herkommend die Tempo-30 Zone endet. Mit dem Ortswechsel nach Biberist gibt es keine Tempo-30-Zone.»
Hier bestehe lediglich eine Tempo-30 Strecke. «Der Unterschied zwischen Zone und Strecke ist rechtlich relevant. In einer Tempo-30-Zone gilt generell Rechtsvortritt», erklärt Hug-Portmann.
Und weiter: «Auf einer Tempo-30-Strecke hingegen kann den zuführenden Strassen der Vortritt entzogen werden. Damit haben die Benützer auf der Tempo-30-Strecke Vortritt.»
Es gilt also sowohl vor dem Schild als auch nach dem Schild Tempo 30.
Gemeinde passt Schilder trotz Verwirrung nicht an
Ein weiterer Grund, warum die Unterscheidung zwischen 30er-Zone und 30er-Strecke wichtig ist: «In den Zonen gibt es in der Regel keine Fussgängerstreifen. Fussgänger dürfen da die Strasse überall überqueren, Fahrzeuge haben trotzdem Vortritt vor Fussgängern.»
Das Ende-Signal einer Zonensignalisation zeige an, dass nun wieder die allgemeinen Verkehrsregeln gelten. Und: «Tempo-30-Zonen müssen an ihren Enden aufgehoben werden.»

Bei Tempo-30-Strecken sei das nicht der Fall. Denn: «Sämtliche Signalisationen wie ‹Höchstgeschwindigkeit› oder ‹Überholen verboten› gelten höchstens bis zum Ende der nächsten Verzweigung.»
Soll sie darüber hinaus gelten, müsse sie mit einem weiteren Tempo-30-Schild signalisiert werden.
Die verwirrten und kritischen Kommentare von Autofahrerinnen und -fahrern im Netz lassen die Gemeinde kalt. Eine Anpassung der Beschilderung sei nur geplant, falls sich auch die tatsächliche Verkehrssituation ändern sollte.
Bis dahin bleiben die Schilder, wie sie sind.