Gericht

Autolenker rammt Velofahrer – nun in Zürich vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein Autofahrer hat einen Velofahrer im Jahr 2023 in Zürich gerammt und verletzt. Nun muss er sich vor dem Bezirksgericht Zürich wegen versuchter Tötung verantworten. Es soll nicht der einzige schwere Vorfall gewesen sein.

Aus Wut rammte ein Autolenker einen Velofahrer. Dieses Manöver hätte tödlich enden können. (Symbolbild)
Aus Wut rammte ein Autolenker einen Velofahrer. Dieses Manöver hätte tödlich enden können. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Besonders eilig hatte es der 35-jährige Autofahrer im April 2023 um 7.45 Uhr auf der Rosengartenstrasse in Richtung Hardbrücke in Zürich. Laut Anklageschrift wechselte er mehrmals die Spur, drängelte hinter zwei Fahrzeugen und fuhr zu dicht auf.

Anschliessend soll der Schweizer bei der Verzweigung Dorfstrasse bis auf knapp drei Meter auf einen Velofahrer aufgefahren sein. Als dieser die Spur nicht freigab, versuchte der Autofahrer ihn rechts zu überholen und soll ihn wutentbrannt mit der linken Fahrzeugseite gerammt haben.

Der Velofahrer stürzte daraufhin zu Boden und rutschte auf die stark befahrene linke Fahrspur. Nur durch Zufall wurde er nicht von Autos und Lastwagen überrollt.

Die Staatsanwaltschaft unterstellt dem 35-Jährigen eine bösartige Absicht. Er habe aus nichtigem Anlass, nämlich um schneller fahren zu können, einen Menschen absichtlich in Lebensgefahr gebracht.

Laut Anklageschrift war der Angriff auf den Velofahrer nicht der einzige schwerwiegende Vorfall. Am Konzert des US-Rappers Travis Scott am 5. Juli 2024 soll der 35-Jährige eine brennende Pyrofackel 40 Meter durch das Hallenstadion in die Menschenmenge geworfen haben. Dabei wurde ein 16-Jähriger verletzt.

Ein anderer Konzertbesucher zündete die Fackel gemäss Anklage an, doch der Beschuldigte soll sie aber aufgehoben und geworfen haben.

Der Beschuldigte muss sich am Donnerstag wegen versuchter Tötung und, im Fall des Fackelwurfs, Gefährdung des Lebens und versuchter schwerer Körperverletzung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Staatsanwalt und Verteidiger werden ihre Anträge an der Verhandlung stellen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

User #2468 (nicht angemeldet)

Leider ging nicht nur der Anstand und Respekt vor Mitmenschen verloren, auch der Egoismus hat zugenommen.

User #6010 (nicht angemeldet)

10 Jahre Knast und Landesverweis auf ewig.

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