Gericht verurteilt Pöschwies-Mitarbeiter wegen Drogenschmuggels
Ein ehemaliger Gefängnismitarbeiter ist am Mittwoch vom Bezirksgericht Dielsdorf zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Der 64-Jährige hatte mit einem Insassen und dessen Mutter einen Schmugglerring betrieben.

Es habe sich eindeutig nicht nur um «Haschisch für den Eigenkonsum» gehandelt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Menge der geschmuggelten Drogen und Handys zeige, dass die Verbindung der Beschuldigten auf Dauer angelegt worden sei. «Das zeigen auch die Chat-Nachrichten.»
Hätte die Polizei nicht eingegriffen, wäre diese Verbindung weitergegangen, zeigte sich der Richter überzeugt. Das Gericht verurteilte den 64-jährigen Schweizer wegen bandenmässigen Verbrechens und mehrfacher Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Schuldig ist er auch der mehrfachen passiven Bestechung von Amtsträgern – weil er für seine Botendienste Geld annahm. Er muss dem Staat deshalb 4000 Franken zurückzahlen.
Beim Prozess vor einer Woche zeigte sich der ehemalige Pöschwies-Mitarbeiter geständig. «Ich habe die Pakete entgegengenommen und platziert.» Er sei da in etwas hineingeraten und habe «nicht rechtzeitig die Reissleine gezogen».
Er sei aber nur Übermittler gewesen. Über den Inhalt habe er nicht Bescheid gewusst, behauptete er. Dies glaubte ihm das Gericht offensichtlich nicht – nur schon wegen der Chat-Nachrichten.
Es folgte mit seinem Urteil trotzdem nur zum Teil der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren gefordert, wovon der 64-Jährige ein Jahr absitzen sollte. Die restlichen 24 Monate sollten bedingt verhängt werden. Nun bleibt es bei einer Bewährungsstrafe.
Verurteilt wurde am Mittwoch auch die 72-jährige Mutter des ebenfalls beschuldigten Insassen. Sie hatte die Ware, meist Marihuana oder Haschisch, in der Aussenwelt organisiert, und dem Gefängnismitarbeiter für den Transport übergeben.
Das Gericht verhängte bei ihr eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Allerdings muss sie nicht ins Gefängnis. Die Strafe wurde bedingt verhängt. Auch auf einen Landesverweis verzichteten die Richter, weil die Frau ein Härtefall sei. Sie lebe seit 44 Jahren in der Schweiz und sei krank.
Weniger Glück hatte ihr Sohn, der wegen eines Tötungsdeliktes in der Pöschwies sitzt, und die Pakete entgegennahm. Er erhielt ebenfalls eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, allerdings wird die Strafe bei ihm vollzogen. Danach wird er für fünf Jahre des Landes verwiesen.
Der vierte Beschuldigte wurde von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Er gab die Päckchen im Gefängnis zwar weiter. Allerdings konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er den Inhalt wirklich kannte. Er erhielt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Franken, weil er betrunken oder auf Drogen am Steuer sass. Die vier Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können weitergezogen werden.










