Tod

Autofahrerin nach Tod von Töfffahrer in Sitten VS verurteilt

Keystone-SDA
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Sion,

Eine Walliser Autofahrerin wurde wegen fahrlässiger Tötung eines Motorradfahrers zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Strafmass
Das Strafmass des Bezirksgerichts Sitten lautet auf 70 Tagessätze zu 30 Franken bei einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. (Symbolbild) - afp

Eine Walliser Autofahrerin ist wegen des Todes eines Motorradfahrers in Sitten 2021 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Das Strafmass des Bezirksgerichts Sitten lautet auf 70 Tagessätze zu 30 Franken bei einer Bewährungsfrist von zwei Jahren.

Die Frau muss zudem eine Busse von 500 Franken bezahlen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Autofahrerin bog ab, ohne einen entgegenkommenden Motorradfahrer zu bemerken. Trotz eines schnellen Bremsmanövers prallte der Motorradfahrer gegen die rechte Heckseite des Autos. Der 30-Jährige starb noch am Unfallort.

Geschwindigkeit als entscheidender Faktor?

Experten zufolge ereignete sich der Aufprall mit einer Geschwindigkeit zwischen 62 und 73 Kilometern pro Stunde. Die junge Frau, die zum Zeitpunkt des Unfalls 21 Jahre alt war, musste sich Mitte August wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Sitten verantworten. In der Anhörung bestritt die Angeklagte die Vorwürfe nicht.

Er habe noch nicht mit seiner Mandantin über eine mögliche Berufung gegen das Urteil sprechen können, sagte ihr Anwalt Guillaume Salman der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag. Im Prozess hatte er für einen Freispruch seiner Mandantin plädiert, da sie «bereits ausreichend bestraft» sei.

Verteidigung argumentiert mit Mitverschulden

Nach seiner Ansicht war «die Geschwindigkeit des Motorradfahrers» – laut Experten zwischen 79 und 99 Kilometern pro Stunde vor dem Unfall – «die Ursache für den Zusammenstoss». «Dieses Mitverschulden rückt das Verschulden meiner Mandantin in den Hintergrund», argumentierte der Verteidiger.

Er sei zum Schluss gekommen, dass seine Mandantin keinen Gesetzesverstoss begangen habe, da sie zuvor durch ihren Blinker signalisiert hatte, dass sie nach links abbiegen wolle. Oberstaatsanwalt Olivier Elsig hatte eine Strafe von 90 Tagessätzen mit zwei Jahren Bewährungsfrist beantragt.

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