Die GPDel hat den Nachrichtendienst wegen seiner Datensammlungen scharf kritisiert. Nun erhält sie nach eigenen Angaben Unterstützung vom Bundesamt für Justiz.
Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
Die Büros des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in Bern. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Justiz hat in einem Gutachten die Datensammlungen des NDB analysiert.
  • Diese seien unrechtmässig erfolgt, sagt die GPDel.
  • Sie hatte den Nachrichtendienst zuvor stark kritisiert.

Im Konflikt um die Datensammlungen des Nachrichtendienstes (NDB) sieht sich die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel) bestätigt. Laut einem Gutachten des Bundesamts für Justiz habe der Nachrichtendienst unrechtmässig Daten gesammelt.

Die internen Weisungen des NDB seien nicht gesetzeskonform. Das sagte GPDel-Präsident Alfred Heer (SVP/ZH) am Donnerstag bei der Präsentation des Jahresberichts im Nationalrat.

Nach seinen Angaben bestätigt der Befund des Bundesamts für Justiz (BJ) die Kritik der GPDel. Diese habe die Anpassung der umstrittenen Weisungen verlangt, warte aber immer noch auf eine verbindliche Zusicherung, sagte Heer.

Zwei SP-Politikerinnen in Datenbanken

Hintergrund ist ein Bericht, den die Geheimdienst-Aufsicht im Januar publiziert hatte. Darin stellt die GPDel dem Nachrichtendienst ein schlechtes Zeugnis aus. Dieser soll gegen das Gesetz verstossen haben. Dies, indem er unter anderem tausende nicht benötigte Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von Internetseiten sammelte.

Alfred Heer Cryptoleaks
Alfred Heer, Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel). - Keystone

Nach Ansicht der GPDel gelten öffentlich zugänglichen Informationen als personenbezogene Daten, weil eine Freitextsuche möglich ist. Im Zusammenhang mit politischen Aktivitäten dürfen solche nur unter bestimmten Bedingungen gesammelt werden. Etwa, wenn der Verdacht auf Terrorismus, gewalttätigen Extremismus oder Spionage besteht.

In den Datenbanken war unter anderem der Name der Ex-SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen aufgetaucht. Auch derjenige der ehemaligen SP-Ständerätin Anita Fetz war vertreten.

Auch der NDB sieht sich bestätigt

Der Direktor des Nachrichtendienstes interpretierte die Rechtslage anders als die GPDel. Seiner Ansicht nach sind Informationen nur dann personenbezogen, wenn sie in der Datenbank mit einer Person verknüpft sind. Entsprechend hatte er die Forderung der GPDel abgelehnt, die interne Weisung anzupassen.

Verteidigungsministerin Viola Amherd liess die umstrittene Frage vom BJ klären. Dieses hat der GPDel sein Gutachten Anfang März vorgelegt. Laut Heer werden darin die Befunde der parlamentarischen Aufsicht vollumfänglich bestätigt.

Allerdings sieht sich auch der NDB bestätigt. Der Nachrichtendienst habe niemals illegal gehandelt, sagte Sprecherin Isabelle Graber auf Anfrage. Der NDB-Direktor habe schon 2018 Anpassungen bei der Datenhaltung angeordnet. Aufgrund des Gutachtens würden weitere Verbesserungen gemacht.

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