Asiatisches Wirte-Paar in Basel beutet Angestellte aus!
Angestellte eines Basler Restaurants schufteten für wenig Geld zu verheerenden Bedingungen. Sie wurden auch privat videoüberwacht, ihre Pässe wurden eingezogen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein asiatisches Wirte-Paar hat Personen aus seinem Heimatland eingestellt.
- Diese mussten zu nicht tragbaren Bedingungen schuften, ihre Pässe wurden eingezogen.
- Sie teilten sich Wohnraum, der durch das Wirte-Paar videoüberwacht wurde.
Bei einem asiatischen Wirte-Paar eines Basler Restaurants besteht der Verdacht auf Menschenhandel. Die Betreiber hatten Personen aus ihrem Heimatland eingestellt und zu unhaltbaren Bedingungen schuften lassen.
Sie zogen ihre Pässe ein und liessen sie wochentags bis zu 15 Stunden und am Wochenende noch länger arbeiten.
Die Angestellten teilten sich eine vom Wirte-Paar gestellte Unterkunft. Jene wurde durch die Arbeitgeber videoüberwacht, genau so wie der Arbeitsplatz. Die Angestellten erhielten lediglich 1000 Franken pro Monat. Die «Basler Zeitung» berichtet darüber.

Die Basler Staatsanwaltschaft ermittelt unter dem Vorwurf des Menschenhandels. Die Geschädigten befinden sich derzeit in einem Schutzhaus.
Opfer von Menschenhandel können sich meist nicht wehren
Allgemein ist die Lage bei Opfern des Menschenhandels prekär: In ihrem Heimatland haben sie Schulden, ihre dort verbliebenen Familien werden massiv unter Druck gesetzt. Sich zu einer Aussage gegen die Täter durchzuringen, ist ein Drahtseilakt.
Eine Juristin der Fachstelle Gewaltschutz und Opferhilfe beim Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement erklärt in der «Basler Zeitung»: Die Opfer seien psychisch und physisch in einem «schlechten gesundheitlichen Zustand, wenn die Polizei eingreift».
Die ärztliche Versorgung werde ihnen durch die Täter vorenthalten, bei Polizeikontrollen seien die Opfer angewiesen, zu lügen.
Wirte-Paar aus der Untersuchungshaft entlassen
Das Wirte-Paar wurde nach knapp drei Monaten wegen mangelnder Fluchtgefahr aus der Untersuchungshaft entlassen. Es verweigert die Mitwirkung am Verfahren mit der Begründung, von der Untersuchungshaft traumatisiert und nicht einvernahmefähig zu sein.
Ein Datum für die Anklageerhebung wurde gemäss der «Basler Zeitung» noch nicht kundgegeben.