Ärzte werben mit Cannabis-Rezepten – Konsequenzen drohen
Eine Firma wirbt für Cannabis-Rezepte von Ärzten. Jetzt schaut die Arzneimittelbehörde Swissmedic ganz genau hin.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Schweizer Plattform wirbt mit Cannabis-Rezepten von Ärzten.
- Die Arzneimittelbehörde Swissmedic nimmt zwei solche Anzeigen unter die Lupe.
- Denn: Werbung für verschreibungspflichtiges medizinisches Cannabis ist tabu.
Die Online-Werbung ist kaum zu übersehen: «Cannabis auf Rezept». Oder: «Kostenlos».
Mit solchen Sprüchen will ein Unternehmen Patienten für Cannabis-Medikamente gewinnen. Das Problem: Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig. Werbung dafür ist in der Öffentlichkeit tabu.
Alex Josty von der Arzneimittelbehörde Swissmedic erklärt auf Anfrage von Nau.ch: «Enthält das Cannabis-Arzneimittel einen THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent, ist es dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Dann darf es nur auf ärztliches Rezept abgegeben und gegenüber dem Publikum nicht beworben werden.»
Arzneimittelbehörde prüft Anzeigen
Die Werbung könnte also Konsequenzen haben.
Josty teilt mit, dass die Arzneimittelbehörde «zwei Anzeigen prüfe». Aber: «Über den Stand und das Ergebnis der Prüfung können keine Auskünfte erteilt werden.»
Verstösse gegen die Arzneimittelverordnung ziehen harte Sanktionen nach sich: Der Swissmedic-Sprecher sagt: «Sollte der rechtmässige Zustand nicht wieder hergestellt werden (…) drohen Bussen bis 50'000 Franken.»
Wer steht hinter der Werbung?
Die Werbe-Anzeigen führen zu einer Firma mit Standorten in der halben Schweiz: Luzern, Zürich, Basel und weitere Städte sind auf ihrer Webseite angegeben.
Ob dort tatsächlich Beratungen für medizinisches Cannabis stattfinden, bleibt unklar. Im Internetauftritt heisst es bei vielen Adressen: «Nur nach Vereinbarung – kein Publikumsverkehr».
Gegenüber Nau.ch wollte sich die Firma nur öffentlich äussern, wenn sie namentlich genannt wird – inklusive Verlinkung zur Webseite.

Darum nur so viel: Die Firma betont, dass sie für Abklärungen und Rückfragen von Swissmedic zur Verfügung stehe. Zudem sollen alle Beratungen grundsätzlich durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
Droht ein Verfahren der Ärztegesellschaft?
Mehrere «Cannabisärzte», wie sie auf der Webseite der Firma genannt werden, sind Mitglieder des Medizinerverbands FMH.
Das ist entscheidend: Beim Berufsverband gilt eine strikte Standesordnung. Es geht dabei um Ethik, Moral – oder Werbeverbote.
Haben die «Cannabisärzte» nun Sanktionen zu befürchten?
Die Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, wo die Firma einen Standort hat, sagt gegenüber Nau.ch: «Eine abschliessende Beurteilung (…) ist nur im Rahmen eines formellen Standesverfahrens und gestützt auf den vollständigen Sachverhalt möglich.»
Solch ein Verfahren kann grundsätzlich nur eröffnet werden, wenn Anzeige bei einem Kantonalverband der FMH erstattet wurde.
Die Luzerner Ärztegesellschaft sagt: «Allgemein können stark anpreisende Elemente (z.B. «kostenlos», sehr niederschwellige Versprechungen oder der Eindruck, eine Verschreibung stehe im Vordergrund) standesrechtlich problematisch sein.»
«Kann dem Ansehen des Berufsstands schaden»
Ärztinnen und Ärzte müssen zudem sicherzustellen, dass auch Dritte keine unzulässige Werbung in ihrem Interesse betreiben, so die FMH.
Das Image des Fachpersonals könne sonst leiden. Die Luzerner Ärztegesellschaft sagt: «Werbung mit starkem Verkaufscharakter kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheide beeinträchtigen und damit dem Ansehen des Berufsstandes schaden.»
Verstösse gegen die Standesordnung sind zwar nicht strafbar. Im schlimmsten Fall droht jedoch ein Ausschluss aus der FMH – ein Genickschlag für Vertrauen und Integrität.
Aber: Die Ärztegesellschaft wird über Swissmedic-Abklärungen gar nicht informiert.















