Ramadan

Artikel über Islamwissenschaftler Ramadan nicht ehrverletzend

Keystone-SDA
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Genève,

Ein Journalist, der wegen Verleumdung und Diffamierung des Islamwissenschaftlers Tariq Ramadan angeklagt worden war, ist vom Genfer Polizeigericht freigesprochen worden. Ein unvollkommener Artikel sei nicht unbedingt ehrverletzend, stellte Nicolas Capt, der Anwalt des Journalisten, am Mittwoch fest.

Der Schweizer Islamforscher Tariq Ramadan.
Der Schweizer Islamforscher Tariq Ramadan. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der umstrittene Artikel war im November 2018 in der französischen Wochenzeitung «Le Point» erschienen.

Der Journalist hatte unter Berufung auf einen Bericht des Genfer Staatsrats geschrieben, dass Tariq Ramadan während seiner Zeit als Lehrer an einer Genfer Schule sexuelle Beziehungen zu einigen seiner Schülerinnen gehabt habe.

In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass der Regierungsbericht, auf den sich der Journalist stützte, «eine Reihe von Elementen enthält, die Tariq Ramadan belasten». So berichteten ehemalige Schülerinnen des Islamwissenschaftlers von Berührungen und sexuell motivierten Angeboten, als sie noch minderjährig waren.

Zwei weitere ehemalige Schülerinnen gaben in dem Bericht an, dass sie mit Ramadan mehrmals sexuelle Beziehungen hatten, nachdem sie volljährig geworden waren. Der Islamwissenschaftler wirft dem Artikel insbesondere vor, dass er entgegen der Wahrheit unterstelle, dass er mit minderjährigen Schülerinnen geschlafen habe.

In einem Untertitel hiess es, der Islamwissenschaftler habe mit einigen seiner Schülerinnen im Alter von 15 bis 18 Jahren sexuelle Beziehungen gehabt. In den Augen des Gerichts kann dieser Satz «sowohl volljährige Schülerinnen, die sexuelle Beziehungen mit Tariq Ramadan unterhalten haben, als auch Minderjährige, die von ihm sexuell berührt wurden, einschliessen».

All diese Verhaltensweisen könnten als sexuelle Beziehungen im weitesten Sinne bezeichnet werden, auch wenn es sich rechtlich gesehen teilweise um sexuelle Handlungen mit Kindern handeln könnte, ein Ausdruck, der kaum weniger beleidigend sei, schreibt das Polizeigericht in seinem Urteil.

Für den Richter des Polizeigerichts steht der umstrittene Untertitel, dessen Autor nicht der Journalist, sondern ein Redaktionssekretär ist, obwohl er vereinfachend ist, nicht im Widerspruch zum Bericht des Genfer Staatsrats über Tariq Ramadan.

Das Polizeigericht sprach den Journalisten somit frei und verurteilte Ramadan zur Übernahme der Verfahrenskosten. Es verurteilte den Islamwissenschaftler ausserdem dazu, dem Journalisten mehr als 21'000 Franken als Entschädigung für die Anwaltskosten zu zahlen.

Ramadan hat bereits Berufung gegen den Entscheid eingereicht. Das Urteil stelle der Presse einen unverständlichen Freibrief aus, hielt Guerric Canonica, einer der Anwälte des Islamwissenschaftlers fest.

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