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Anzeigepflicht von Straftaten in Kirche bald im Tessiner Parlament

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Bellinzona,

Im November entscheidet der Tessiner Grosse Rat über eine Anzeigepflicht für Straftaten im kirchlichen Umfeld.

Priester
Im November entscheidet der Tessiner Grosse Rat über eine Meldepflicht für Straftaten in der Kirche. (Archivbild) - dpa

Der Tessiner Grosse Rat entscheidet im November über eine Anzeigepflicht von Straftaten im kirchlichen Umfeld. Auslöser der Debatte zu einer Gesetzesänderung war das überraschend milde Urteil im Prozess gegen einen Tessiner Priester im vergangenen August.

Konkret soll der Gesetzesartikel 7 im Gesetz über die katholische Kirche geändert werden. Der neu vorgeschlagene Gesetzesartikel sieht vor, dass jede Straftat oder jeder Verdacht auf eine Straftat, der einen Geistlichen betrifft, innert 30 Tagen der zivilen Justizbehörde gemeldet werden muss.

Angeregt zur Gesetzesänderung hatte bereits vor über einem Jahr die Partei «Movimento per il socialismo» – «Bewegung für den Sozialismus» – (MPS). Die parlamentarische Kommission „Verfassung und Gesetze“ hat nun den Bericht genehmigt, der sich für die Einführung der Meldepflicht ausspricht. Damit ist der Weg frei für eine Debatte und die entsprechende Abstimmung im Tessiner Grossen Rat.

Bereits in der übernächsten Session des Parlaments soll die Meldepflicht diskutiert werden. Die zuständige Grossrätin Lara Filippini (SVP) bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Medienberichte.

Tessin diskutiert Meldepflicht nach Urteil gegen Geistlichen

Fahrt aufgenommen hatte die Debatte um eine Meldepflicht im Tessin im vergangenen August. Nach einem aufsehenerregenden Prozess wurde damals in Lugano ein Geistlicher zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen vorzeitigen Strafvollzugs kam der Mann sofort auf freien Fuss, was für grosses Unverständnis in der Tessiner Öffentlichkeit sorgte.

Der Ruf nach einem besseren Schutz potentieller Opfer wurde laut. Die zuständige Staatsanwältin kündigte im Nachgang zum Prozess Berufung gegen das Urteil an.

Dem Vernehmen nach war zumindest ein Fall von sexueller Nötigung durch den betreffenden Priester bereits vor vielen Jahren Verantwortlichen innerhalb der Diözese Lugano gemeldet worden. Innerhalb der Kirche hätte man die Geschichte «versanden lassen», hiess es. Erst nach mehreren Jahren hätten Zuständige in der Diözese Lugano die Informationen an die Tessiner Justizbehörden weitergereicht.

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