Der angeklagte Bergbauunternehmer Beny Steinmetz ist mit einem Ausstandsgesuch vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Der Grund: Es sei zu spät eingereicht worden.
Beny Steinmetz
Beny Steinmetz 2017 - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beny Steinmetz und weitere Personen wurden wegen Bestechung fremder Amtsträger angeklagt.
  • Das Ausstandsgesuch, welches sie eingereicht haben, wurde abgelehnt.
  • Sie warfen dem schweizerischen Staatsanwalt Befangenheit vor.

Der angeklagte Bergbauunternehmer Beny Steinmetz und zwei Mitangeklagte haben ein Ausstandsgesuch gegen den zuständigen Staatsanwalt zu spät eingereicht. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die drei Beschwerden abgewiesen.

Das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil den Entscheid der Genfer Vorinstanz. Diese war auf das Ausstandsgesuch der drei Angeklagten nicht eingetreten.

Die drei Personen wurden im August 2019 wegen Bestechung fremder Amtsträger und Urkundenfälschung angeklagt. Sie begründeten die mutmassliche Befangenheit mit Treffen des Staatsanwalts mit der israelischen Strafverfolgungsbehörde. Über diese Treffen sollen sie nicht informiert worden sein.

Ausstandsgesuch sei zu spät eingereicht worden

Der konkrete Anlass für ihre Beschwerde war ein am 3. Dezember 2019 auf der Website der israelischen Tageszeitung Haaretz erschienener Artikel. In diesem war von «diskreten Besuchen» des schweizerischen Staatsanwalts im März 2017 und Februar 2018 die Rede.

Steinmetz hatte bereits in früheren Eingaben Auskünfte über Treffen im Ausland und dabei ausgetauschte Dokumente verlangt. Dies geht aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor.

Er habe somit schon vor dem Medienbericht Kenntnis davon gehabt, schliesst das Bundesgericht. Das am 7. Dezember 2019 eingereichte Ausstandsgesuch sei damit tatsächlich verspätet.

Genfer Staatsanwalt hat sich geweigert, Auskünfte zu erteilen

Bei den beiden anderen Angeklagten kommt das Bundesgericht zum Schluss: Auch diese hätten von den Treffen Kenntnis gehabt, aber keine weiteren Schritte in diesem Zusammenhang vorgenommen.

Wie aus dem Entscheid hervorgeht, hat sich der Genfer Staatsanwalt stets geweigert, Auskünfte über Treffen an die Parteien zu erteilen.

Erlangte Beweise sind noch nicht zulässig

Dieses Verhalten erachtet das Bundesgericht als nicht unproblematisch. Im Prozess gegen die Angeklagten werde das Gericht entscheiden müssen, ob die dabei erlangten Beweise verwendet werden dürfen.

Beny Steinmetz und den Mitangeklagten wird vorgeworfen, bei der Erteilung von Bergbaulizenzen im westafrikanischen Guinea Schmiergelder gezahlt zu haben. Dies soll zwischen 2005 und 2010 passiert sein. Das Geld soll an die Ehefrau des damaligen Präsidenten Guineas, Lansana Conté, geflossen sein, um einen Konkurrenten auszuschalten.

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