Der Schutz der Wölfe soll im Jagdgesetz gelockert werden, hat das Parlament beschlossen. Am Dienstag haben sie mit der Unterschriftensammlung begonnen.
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Eine Mutter mit zwei Jungen (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Tierschutzverbände haben mit der Unterschriftensammlung begonnen.
  • Sie wollen das «Wolfabschussgesetz» an die Urne bringen.
  • Dieses geht den Verbänden zu weit.

Das Jagdgesetz heble den Artenschutz aus. So die Kritik der Verbände Pro Natura, WWF, BirdLife, Gruppe Wolf Schweiz sowie Zooschweiz in einer Mitteilung.

Auch der Schweizer Tierschutz STS will Unterschriften sammeln, wie er am Montag in einem eigenen Communiqué mitgeteilt hatte.

Es sei ein Abschussgesetz, welches das Parlament beschlossen habe, kritisieren die Organisationen. Wölfe - auch Jungtiere - könnten präventiv zum Abschuss freigegeben werden. «Ein Jagdgesetz, das solche Schnellschüsse zulässt, widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken. Zusätzlich bedeutet es einen massiven Rückschritt im Tier- und Artenschutz», heisst es in der Mitteilung des STS.

Die anderen Organisationen erinnern an das ursprüngliche Ziel einer erleichterten Wolfsregulierung. Das Jagdgesetz schiesse nun weit darüber hinaus.

Jagdgesetz: «Abschiessen auf Vorrat»

Während die Welt mit der Klima- und der Biodiversitätskrise ringe, verabschiede sich das Schweizer Parlament vom Artenschutz. Neu dürften geschützte Arten auf Vorrat abgeschossen werden - «einfach, weil sie da sind». Das geltende Jagdgesetz sei ein Kompromiss zwischen Jagd und Schutz. Dieser sei mit der Revision zerstört worden.

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Ein Jäger mit seinem Gewehr. (Symbolbild) - dpa

Das Parlament lockerte den Schutz stärker als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Künftig sollen die Behörden Wölfe zum Abschuss freigeben dürfen, bevor Schaden entstanden ist. Eine Dezimierung des Wolfsbestandes wäre generell möglich, wenn Schaden droht - auch wenn dieser mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden könnte.

Andere geschützte Tiere dürften zur Bestandesregulierung ebenfalls abgeschossen werden. Das Gesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, per Verordnung Tierarten für regulierbar zu erklären. Zum Beispiel Biber, Luchs oder Höckerschwan.

Bund will Verantwortung an Kantone abschieben

Auch in Jagdbanngebieten - neu Wildtierschutzgebiete genannt - sollen Wölfe nicht sicher sein. Die zurzeit 42 Schutzgebiete sollen helfen, seltene und bedrohte Säugetiere und Vögel sowie deren Lebenswelten zu schützen.

Die Naturschutzorganisationen heben die Bedeutung der Artenvielfalt hervor. Diese stabilisiere die Ökosysteme, die in Zukunft durch den Klimawandel noch stärker unter Druck kämen. In der Schweiz sei jede dritte Art bedroht, schreiben die Organisationen. Damit belege die Schweiz unter den 36 OECD-Ländern den unrühmlichen Spitzenplatz.

Die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes kritisieren auch, dass die Verantwortung des Bundes an die Kantone übertragen wird. Das sei eine verfassungswidrige Verschiebung der Kompetenzen. Zudem drohe ein kantonaler Wildwuchs.

Vorstoss aus dem Bündnerland

Die Gesetzesänderungen angestossen hatte CVP-Ständerat Stefan Engler (GR) mit einer Motion, die eine Lockerung des Wolfsschutzes verlangte. Dagegen stellen sich manche Organisationen nicht grundsätzlich: Die Forderung könnte nach der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes an der Urne mit einer kleinen Revision rasch eingeführt werden. Das schreiben Pro Natura und Co.

Danach könnte der Bundesrat den Handlungsbedarf sauber abklären und auch die Chancen für Verbesserungen der Biodiversität wahrnehmen. «Deshalb heisst es: Zurück auf Feld eins.»

Die Gegnerinnen und Gegner haben nun 100 Tage Zeit, um die nötigen 50'000 Unterschriften zu sammeln. SP und Grüne hatten im Parlament angekündigt, das Referendum zu unterstützen.

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