Ambulanz geblitzt: Fahrer bleibt straffrei, aber es ist kompliziert
Geblitzte Ambulanzen müssen keine Busse zahlen – eigentlich. Nau.ch hat in den Kantonen nachgefragt und absurd unterschiedliche Abläufe entdeckt.

Das Wichtigste in Kürze
- Immer wieder werden Ambulanzen im Einsatz geblitzt – Busse zahlen müssen sie nicht.
- Im Aargau wurden 2025 zwölf Blaulichtfälle weitergeleitet – verurteilt wurde niemand.
- Die Stadtpolizei St. Gallen erledigte 79 Fälle intern – kein einziger ging weiter.
- Eine einheitliche Praxis gibt es in der Schweiz bis heute nicht.
Die Frage stellt sich öfters: Müssen eigentlich Ambulanzen, die geblitzt werden, auch eine Busse zahlen?
Nein, müssen sie nicht. Aber es ist kompliziert.
Zuletzt hatte der Fall Nidwalden für Aufsehen gesorgt. Dort wurden Luzerner Ambulanzen fast täglich geblitzt. 821 Fälle in zwei Jahren, null Verurteilungen, aber jeder Fall lief durch die Staatsanwaltschaft. Landrat Alexander Schuler kritisierte den unnötigen Aufwand öffentlich, die Regierung kündigte an, die Abläufe zu überprüfen.

Nau.ch hat bei anderen Kantonen nachgefragt. Was dabei auffällt: Am Ende kommt überall dasselbe raus. Der Weg dorthin ist aber je nach Kanton absurd unterschiedlich lang.
So läuft es in der Praxis
In Zürich geht nach einem Blitzer erst ein Bussbescheid raus, auch wenn die Ambulanz mit Blaulicht und Sirene unterwegs war. Die Organisation muss dann selbst die Annullation beantragen und den Einsatz dokumentieren.
Klappt das, wird die Busse gestrichen. Wie oft das passiert, wie oft es nicht klappt: Unbekannt. Eine Statistik führt die Kantonspolizei nicht.
Im Aargau läuft der Apparat noch etwas weiter. Solche Fälle landen direkt bei der Oberstaatsanwaltschaft. 2025 waren das allein von der Kantonspolizei 12 Fälle – darunter vier Ambulanzen. Dazu kommen 70 Fälle, bei denen Kantonspolizeifahrzeuge durch Regionalpolizeien gemessen wurden.
Verurteilt wurde niemand. Kein Strafbefehl, keine Anklage – die Staatsanwaltschaft stellt fast immer mit einer Nichtanhandnahme ein. Ein grosser Aufwand, mit null Ergebnis.
In St. Gallen bleibt es intern
In der Stadt St. Gallen dagegen erledigt die Stadtpolizei das selbst. Sie prüft intern, entscheidet intern – und leitet nichts weiter.
2024 waren es 45 Fälle, 2025 deren 34. Kein einziger landete bei der Staatsanwaltschaft. Was in anderen Kantonen ein mehrstufiges Verfahren auslöst, ist hier eine interne Abklärung.
Dasselbe Gesetz, völlig verschiedene Systeme
Ob eine geblitzte Ambulanz am Ende eine Busse zahlt oder nicht, ist schweizweit gleich geregelt: Sie zahlt nicht. Aber wie viel Bürokratie sie dafür durchlaufen muss, hängt schlicht davon ab, in welchem Kanton sie geblitzt wurde.
Nidwalden will seine Abläufe jetzt überprüfen. Die anderen Kantone haben sich diese Frage offenbar noch nicht gestellt.











