Luzerner Ambulanzen werden in Nidwalden fast täglich geblitzt.
In Nidwalden werden Rettungsfahrten aus Luzern auffällig oft geblitzt – die Fälle landen danach bei der Justiz. Jetzt soll sich das ändern.

Das Wichtigste in Kürze
- Luzerner Ambulanzen werden in Nidwalden bei Notfallfahrten fast täglich geblitzt.
- Nidwalden leitete 2024/25 insgesamt 821 Tempoverstösse bei Blaulicht weiter.
- Trotz 821 Fällen gab es keine einzige strafrechtliche Verurteilung.
- Die Regierung will Abläufe prüfen, damit klare Notfälle schneller erledigt werden.
Bei einem Notfall geht es oft um Minuten. Rettungsdienste fahren dann auch schneller als erlaubt. In Nidwalden führt das aber seit Jahren regelmässig zu Strafbussen, selbst wenn Blaulicht und Sirene im Einsatz sind.
Ein Nidwaldner Politiker macht darum Druck. Landrat Alexander Schuler kritisiert, dass Blaulichtfahrten in Nidwalden fast automatisch bei der Staatsanwaltschaft landen.
Besonders oft treffe es Ambulanzen des Luzerner Kantonsspitals. Sie würden «fast täglich» geblitzt.
In anderen Kantonen laufe es laut dem Vorstoss entspannter. Dort reiche oft eine Rückfrage bei der Einsatzleitstelle. Liege ein dokumentierter Notfalleinsatz vor, werde ein Verfahren in der Regel unbürokratisch eingestellt.
«In akuten Notfällen zählt jede Minute»
Schuler warnt vor unnötiger Bürokratie. «In akuten Notfällen, etwa bei Reanimation oder schweren Verkehrsunfällen, zählt jede Minute», sagt er gegenüber dem «Bote der Urschweiz».
Und er legt nach: «Wenn sich Fahrerinnen und Fahrer gleichzeitig vor der Staatsanwaltschaft für ihre Tempoüberschreitung rechtfertigen müssten, entstehen überflüssige Verfahren. Diese kosten bloss Zeit und Geld.»
821 Verstösse, null Verurteilungen
Wie gross das Thema ist, zeigt die Antwort des Nidwaldner Regierungsrats. In den Jahren 2024 und 2025 registrierte die Kantonspolizei Nidwalden insgesamt 821 Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Blaulichtfahrten. 28 davon lagen im Verzeigungsbereich.

Trotzdem kam es in keinem einzigen Fall zu einer strafrechtlichen Verurteilung. 793 Überschreitungen lagen mehrheitlich im unteren Bereich des Ordnungsbussenrechts, oft bis 120 Franken.
Regierung pocht aufs Legalitätsprinzip, sieht aber das Problem
Der Regierungsrat stellt sich grundsätzlich hinter die bisherige Praxis. Einsatzfahrten seien zwar straflos, wenn Dringlichkeit bestehe.
Gleichzeitig müssten Strafverfolgungsbehörden jedes mögliche Verkehrsdelikt prüfen.
Doch räumt die Regierung ein, dass der Aufwand bei klar gerechtfertigten Einsatzfahrten mit der Verhältnismässigkeit kollidieren kann. Darum wollen die Strafverfolgungsbehörden ihre Abläufe überprüfen.
Ziel ist, dass auf Basis klarer Kriterien eine Beurteilung früher möglich wird, teilweise schon bei der Polizei.
Spital begrüsst Kurskorrektur
Beim Luzerner Kantonsspital kommt die angekündigte Kurskorrektur gut an. Es begrüsst, dass eine Vereinfachung der administrativen Abläufe bei Ordnungsbussen geprüft wird.











