Bundesrat Alain Berset wurde 2019 von einer Frau erpresst. Nun gibt es in diesem Fall weitere Untersuchungen, die sich auch gegen den Bundesrat richten.
Alain Berset
Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Alain Berset hat ein weiteres politisches Nachspiel. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau versuchte Bundesrat Alain Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen.
  • Daraufhin wurde die Frau wegen versuchter Erpressung verurteilt.
  • Nun gibt es neue Ermittlungen, wegen möglichem Missbrauch von Steuergeldern.

Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Berset hat ein weiteres politisches Nachspiel. Die Geschäftsprüfungkommissionen haben entschieden, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes einer Sonder-Polizeieinheit und den Vorwurf des Steuergelder-Missbrauchs zu prüfen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK-N/S) haben weitere Abklärungen im Fall der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset beschlossen. Dies teilten die Kommissionen am Montag mit.

Standards der Ermittlung werden kontrolliert

Es wird geprüft, ob bei den Ermittlungen nach dem Erpressungsversuch gegen Berset alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Überprüfung wird von den Subkommissionen der GPKs, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft durchgeführt.

Es wird kontrolliert, ob alles den üblichen Standards entsprochen hat. Oder ob allenfalls wegen der Berühmtheit des Opfers unangemessen vorgegangen wurde.

War «Tigris»-Einsatz verhältnismässig?

Zusätzlich wird die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit «Tigris» der Bundeskriminalpolizei überprüft. Sie kam im Rahmen dieses Strafverfahrens zum Zug.

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...und auf die Politik. Hier abgebildet: Gesundheitsminister Alain Berset. - Keystone

Im Weiteren sollen Vorwürfe abklärt werden, wonach Berset Bundesmittel missbräuchlich eingesetzt haben soll.

Alain Berset: «Private Angelegenheit»

Ende 2020 machte die «Weltwoche» publik, dass die Bundesanwaltschaft eine Frau wegen versuchter Erpressung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Berset erklärte daraufhin, es handle sich um eine «private Angelegenheit», die erledigt sei.

Bekannt ist, dass die Frau versuchte, Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100'000 Franken» auf. Sie nahm später aber davon wieder Abstand.

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