Akteneinsichtsgesuch von Gianni Infantino mehrheitlich abgeblitzt
Gianni Infantino hat vollständige Akteneinsicht verlangt. Das Gesuch wurde vom Bundesstrafgericht jedoch abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Gianni Infantinos Einsichtsgesuch blitzt beim Bundesstrafgericht mehrheitlich ab.
- Der Fifa-Präsident darf einzig die Namen allfälliger Hilfspersonen kennen.
- Das verkündete heute der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller.
Gianni Infantino erhält weder Einsicht in die Verträge und Abmachungen des ausserordentlichen Bundesanwalts, noch kann er Wortprotokolle der Gerichtskommission begutachten. Dies gab der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller am Mittwoch bekannt.
Gemäss Urteil des Bundesstrafgerichts müssen Infantino einzig die Namen allfälliger Hilfspersonen bekannt gegeben werden, an die Untersuchungshandlungen delegiert werden.
Urteil gegen Gianni Infantino ist rechtskräftig
Dies erachtet auch Keller laut eigenen Aussagen als gerechtfertigt. Das Urteil ist gemäss seiner Mitteilung rechtskräftig.
Infantino hatte im Strafverfahren wegen der Lauber-Affäre in einer Beschwerde an das Bundesstrafgericht Einsicht in sämtliche Unterlagen verlangt.