Die Serie von Abstimmungsbeschwerden gegen das Anti-Terror-Gesetz geht weiter. Drei Anwälte haben am Dienstag in Genf gegen die eidgenössische Abstimmung vom 13. Juni Rekurs bei der Kantonsregierung eingereicht. Unter ihnen sind der Nationalrat Christian Dandrès (SP) und der alt Nationalrat Nils de Dardel (SP).
Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beschwerdeführer machen geltend, das Abstimmungsbüchlein sei nicht objektiv und ermögliche den Stimmberechtigten nicht, sich eine klare Meinung zu bilden.
Ad

Gemäss ihnen sind die präsentierten Fakten irreführend und wichtige gesetzliche Konsequenzen würden unter den Tisch gekehrt.

Insbesondere die Behauptung des Bundesrats im Abstimmungsbüchlein, die Polizei habe keine präventiven Möglichkeiten gegen geplante Terrorakte, stimme nicht. Vorbereitungshandlungen für eine Straftat seien schon seit langem strafbar. Auch falsch sei die Aussage, das Gesetz über Polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT, Anti-Terror-Gesetz) respektiere die fundamentalen Menschenrechte.

Im weiteren unterschlage der Bundesrat in den Erläuterungen, dass die Vereinigte Bundesversammlung beim Abschluss von Polizeiabkommen mit fremden Staaten nicht mehr mitreden könne. Besonders erwähnenswert sei hierbei China. Und der Entzug des Mitspracherechts beziehe sich nicht nur auf das Gebiet des Terrorismus.

Abstimmungsbeschwerden gegen das Anti-Terror-Gesetz wurden bereits in den Kantonen Tessin, Zürich, Luzern, Obwalden, Bern und Thurgau eingereicht. Die Beschwerden verlangen den Verzicht auf die Abstimmung und den Rückzug der Vorlage.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesversammlungMenschenrechteTerrorismusNationalratAbstimmungBundesratAnti-Terror-GesetzTerrorGesetz