Abstimmung über Tessiner Volksinitiative muss wiederholt werden
Die Abstimmung über die Volksinitiative im Tessin wurde annulliert und muss wiederholt werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Tessiner Volksinitiativen muss wiederholt werden.
- Das Bundesgericht hat die erste Abstimmung annulliert.
- Die Formulierung der Initiative sei gemäss Bundesgericht zu ungenau.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Abstimmung über eine Tessiner Volksinitiative gutgeheissen. Die Abstimmung wird annulliert und muss wiederholt werden, wie die Tessiner Regierung am Donnerstag mitteilte.
Der Rekurs des Initianten Giorgio Ghiringhelli betreffe die Informationsbroschüre zur Initiative: «Le vittime di aggressioni non devono pagare i costi di una legittima difesa». In der Broschüre heisse es, die Initiative führe zu einer Ungleichbehandlung und verletze Bundesrecht. Gemäss Bundesgericht sei diese Formulierung ungenau, schreibt die Regierung. Die Abstimmung werde deshalb annulliert.
Die Initiative hatte zum Ziel, dass der Staat einer Person, die aus Notwehr eine Tat verübt, alle Gerichtskosten rückerstattet. Das Tessiner Stimmvolk hatte sie am 9. Februar 2020 mit 50,26 Prozent abgelehnt.