Der Bundesrat hat die Details zum höheren Rentenalter für Frauen nun festgelegt. Diese betreffen neun Übergangsjahrgänge von 1961 bis 1969.
Frauen
Ab 2025 steigt das Rentenalter für Frauen in Schritten auf 65 Jahre. Der Bundesrat hat nun festgelegt, wie der finanzielle Ausgleich für Frauen von neun Übergangsjahrgängen berechnet wird. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Ab 2025 steigt das Rentenalter für Frauen in Schritten von 64 auf 65 Jahre. Frauen der neun Jahrgänge, die nach der Inkraftsetzung der AHV-Reform zuerst in Rente gehen, erhalten einen finanziellen Ausgleich. Details dazu hat der Bundesrat nun festgelegt.

Da die Reform ab 2024 umgesetzt wird, gehören zwischen 1961 und 1969 geborene Frauen zu den Übergangsjahrgängen. Gehen sie nicht vorzeitig in Pension, erhalten sie einen Zuschlag auf ihre AHV-Rente. Lassen sie sich vorzeitig pensionieren, wird ihnen die Rente weniger stark gekürzt als normalerweise.

Der Bundesrat hat am Mittwoch festgelegt, dass der Zuschlag auf die Rente der Frauen der Übergangsjahrgänge auf Grund des bis zum Erreichen des Renten-Referenzalters erzielten durchschnittlichen Jahreseinkommens festgelegt wird. Der Beitrag wird lebenslang in unveränderter Höhe ausbezahlt. Die Sätze werden nach drei Einkommensklassen abgestuft.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AHV 21BundesratAHV