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Aargauer Regierungsrat: Amtsenthebung ohne neues Gesetz

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat plant, die Volksinitiative für die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern umzusetzen.

Aargauer Regierungsrat
Der Aargauer Regierungsrat beabsichtigt, bei Überschüssen Steuerrabatte für die Steuerzahler zu gewähren und dafür das Steuergesetz anzupassen. (Symbolbild) - Keystone

Der Aargauer Regierungsrat will die vom Volk gutgeheissene Volksinitiative für die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern ohne ein neues Gesetz umsetzen. Die bestehenden Gesetze sollen entsprechend angepasst und ergänzt werden.

Eine Amtseinstellung, also temporäres Ruhen der Rechte und Pflichten im Amt, oder eine Amtsenthebung soll nur für Behörden gelten, die direkt vom Volk oder einer anderen repräsentativen Wahlbehörde gewählt wurden.

Dies schlägt der Regierungsrat im am Freitag veröffentlichten Entwurf vor. Die neue Regel soll auf kantonaler sowie kommunaler Ebene für Personen gelten, die der Exekutive oder Legislative angehören.

Strafverfahren als Grundlage

Die Amtseinstellung ist nur bei einem laufenden Strafverfahren vorgesehen, wenn gegen die Person aufgrund eines schweren Vergehens oder Verbrechens ermittelt wird, wie es im Vorschlag heisst.

Es gebe verschiedene Gründe, weshalb ein Behördenmitglied aus dem Amt enthoben werden könne. Dazu gehörten strafrechtliche Delikte, die mit der Ausübung des Amtes nicht vereinbar seien.

Es gebe auch gesundheitliche Gründe, die das Ausüben eines Amtes verunmöglichten, oder gravierende Verletzung von Amtspflichten.

Kein Mittel gegen unangenehme Behördenmitglieder

«Eine Amtsenthebung soll nicht zum Mittel werden, kritische oder als unangenehm empfundene Behördenmitglieder aus unsachlichen oder persönlichen Gründen vor dem Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode aus dem Amt zu drängen», schrieb der Regierungsrat: «Das vorrangige Mittel zur Korrektur eines möglichen Fehlverhaltens nach Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode soll die Nichtwiederwahl sein.»

Das Aargauer Stimmvolk hatte im Mai 2020 die Verfassungsinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 84,3 Prozent gutgeheissen.

Die Kantonsverfassung musste entsprechend geändert werden. Die auch im Grossen Rat gutgeheissene Initiative hatte die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) eingereicht.

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