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Aargauer Regierung will Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Im Kanton Aargau wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf neu gedacht. Erste Massnahmen sollen spätestens bis Ende 2025 umgesetzt werden.

Drei Fünftel der Kinder in der Schweiz werden familienergänzend betreut: Mittagessen in einer Kita in Zürich. (Archivbild)
Die Aargauer Regierung plant, Massnahmen zu prüfen, um die Gemeinden bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Eine Studie zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Aargau hat aufgezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, will die Regierung prüfen, wie der Kanton die Gemeinden in diesen Aufgaben unterstützen kann.

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) soll in Zusammenarbeit mit den Gemeinden geeignete Instrumente entwickeln.

Wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte, ist das Ziel eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine im Rahmen des Programms «Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort» durchgeführte Studie zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung habe gezeigt, dass in den Bereichen «bedarfsgerechtes Angebot», «Finanzierung» und «Qualität» Handlungsbedarf bestehe.

Mehr Erwerbsanreize durch bessere Betreuungsangebote

Ein gutes Angebot für Kinderbetreuung sei ein wichtiger Erwerbsanreiz, schreibt der Kanton. Fehlte dieses, würden viele der befragten Aargauer Eltern ihr Erwerbspensum reduzieren oder überhaupt keine Stelle antreten. Tiefere Elterntarife führten dazu, dass vor allem Mütter vermehrt arbeiten gehen würden. Dies bringe auch höhere Steuereinnahmen mit sich.

Das DGS soll nun prüfen, wie die Gemeinden – die für das Angebot zuständig bleiben – bei ihrer Aufgabe unterstützt werden können. Erste Massnahmen sollen spätestens bis Ende 2025 umgesetzt werden, wie es hiess. Auch eine Anschubfinanzierung des Kantons sei denkbar.

Zudem seien die Entwicklungen auf nationaler Ebene zu berücksichtigen. Allfällige Gesetzesänderung werde der Regierungsrat bis Ende 2026 in den Grossen Rat bringen.

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