Buchs (AG)

Hundehaltende erhalten Rechnung für 2025

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Aarau,

Die Hundetaxe für das Hundejahr 2025 beträgt 120 Franken und wird Anfang Mai 2025 allen Buchser Hundehaltenden in Rechnung gestellt.

Die Gemeindeverwaltung in Buchs im Kanton Aargau.
Die Gemeindeverwaltung in Buchs im Kanton Aargau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Buchs AG mitteilt, ist gemäss Hundegesetz für jeden mehr als drei Monate alten Hund eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten. Die Hundetaxe für das Hundejahr 2025 (von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026) wird den Buchser Hundehaltenden Anfang Mai 2025 in Rechnung gestellt.

Alle Hunde im Alter ab drei Monaten sind meldepflichtig. Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung des Haltenden und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen. Für die An- oder Abmeldung eines Hundes ist eine Meldung bei den Einwohnerdiensten erforderlich. Der Heimtierausweis ist dabei mitzubringen.

Kommentare

Weiterlesen

bevölkerung einwanderung 10-millionen-initiative
384 Interaktionen
16-Millionen-Schweiz
Einkaufen
72 Interaktionen
Beim Einkauf

MEHR BUCHS (AG)

Buchs AG
20 Interaktionen
Buchs AG
Buchs AG
Buchs AG
ökosystem
Buchs AG

MEHR AUS AARAU

Bauarbeiten
Oberentfelden
Super Puma Aérospatiale AS 332
Erlinsbach AG
Deckbelag Belagseinbau Strasse Asphalt
Erlinsbach AG