Hundehaltende erhalten Rechnung für 2025
Die Hundetaxe für das Hundejahr 2025 beträgt 120 Franken und wird Anfang Mai 2025 allen Buchser Hundehaltenden in Rechnung gestellt.

Wie die Gemeinde Buchs AG mitteilt, ist gemäss Hundegesetz für jeden mehr als drei Monate alten Hund eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten. Die Hundetaxe für das Hundejahr 2025 (von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026) wird den Buchser Hundehaltenden Anfang Mai 2025 in Rechnung gestellt.
Alle Hunde im Alter ab drei Monaten sind meldepflichtig. Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung des Haltenden und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen. Für die An- oder Abmeldung eines Hundes ist eine Meldung bei den Einwohnerdiensten erforderlich. Der Heimtierausweis ist dabei mitzubringen.