Im Kanton Aargau sollen junge Erwachsene zum 18. Geburtstag kein Jahresabo-Gutschein für eine Tageszeitung oder eine Regionalzeitung erhalten.
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Zeitungen (Symbolbild) - Keystone
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Der Regierungsrat lehnt das Anliegen der CVP für den Gutschein ab. Für die kantonale Medienförderung will der Regierungsrat noch Grundsatzfragen klären.

Man erachte eine isolierte, auf die Zielgruppe der 18-Jährigen beschränkte Einzelmassnahme zur Medienförderung als nicht zielführend, schreibt der Regierungsrat in der Stellungnahme zur CVP-Motion. Wenn die 6700 18-Jährigen ein Gratisabo erhielten, entstünden pro Jahr Kosten von rund einer Million Franken.

Der Regierungsrat setze sich seit längerer Zeit mit den Auswirkungen des tiefgreifenden Strukturwandels in der Medienwelt auf das System der direkten Demokratie und auf die Regierungs- und Verwaltungskommunikation auseinander, heisst es weiter.

Man sei herausgefordert, auch neue Kommunikationsmittel und Wege zu finden, um mit kantonalen Informationen jenen stark wachsenden Anteil der Bevölkerung zu erreichen, der keine traditionell-klassischen Medien mehr nutze. Dies betreffe insbesondere auch die jüngeren Generationen.

Im Kanton Aargau besteht keine gesetzliche Grundlage zur Medienförderung. Das in der Kantonsverfassung aufgeführte Gesetz über die Massenmedien wurde bisher nicht geschaffen.

Unter dem Titel «Vielfalt der Information» steht in der Verfassung: «Der Kanton erlässt ein Gesetz über die Massenmedien, insbesondere um die Vielfalt der Information zu fördern.» Der Grosse Rat hatte es zuletzt im Dezember 2011 abgelehnt, ein solches Gesetz zu schaffen.

Die CVP-Fraktion im Grossen Rat begründete die Forderung nach einem Gratisabo für 18-Jährige damit, dass die redaktionellen Medien immer stärker unter Druck stünden. Zudem lese die jüngere Generation immer seltener Zeitungen. Das Geld für die Aktion solle aus dem Swisslos-Fonds stammen, aber auch Gemeinden sollten einen Zustupf leisten.

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