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Aargauer Parlament beschliesst Anpassung des Energiegesetzes

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Das Aargauer Kantonsparlament hat am Dienstag eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nach erster Beratung gutgeheissen.

grosser rat
Der Grosse Rat des Kantons Aargau. (Archivbild) - Keystone

Am Dienstag stimmte das Aargauer Kantonsparlament einer Überarbeitung des kantonalen Energiegesetzes nach der ersten Beratung zu.

Die Vorgaben gelten nach dem Nein des Stimmvolkes zu strengeren Vorgaben als das politisch Machbare. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Die Grünen, GLP und SP forderten in der Debatte griffigere Vorgaben. Mit der vorliegenden Anpassung des Energiegesetzes könnten «die Ziele sicher nicht erreicht werden», hiess es von den Grünen. Es brauche entschlossenes Handeln.

Weniger Verbote dafür aber mehr Einfachheit

Die GLP bezeichnete die Vorschläge des Regierungsrats als «zahnlos». Man sei nicht glücklich, aber man müsse pragmatisch vorgehen, hielt die SP fest.

Es gehe um das Machbare und nicht um das Wünschbare, führte die Mitte ins Feld. SVP und FDP machten sich für weniger Vorschriften stark.

Es brauche weniger Verbote und mehr Einfachheit, betonte die SVP. Gegen überflüssige Regelungen sprach sich die FDP aus. Nach der ersten Beratung hiess der Grosse Rat die Vorlage mit 79 zu 54 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen stammten vor allem aus der SVP-Fraktion.

Das Aargauer Volk hatte im September 2020 mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 50,9 Prozent das revidierte kantonale Energiegesetz abgelehnt. Als Konsequenz legte der Regierungsrat eine abgespeckte Revision mit den wenig umstrittenen Elementen vor.

Einbau von Öl- und Gasheizungen soll eingeschränkt werden

Das Gesetz sieht vor, dass reine Elektroboiler künftig nicht mehr zulässig sind. Der Einbau einer Heizung mit fossilen Brennstoffen soll zulässig sein, wenn mindestens 20 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Dies soll auch mit Fassadendämmung erreicht werden können – auch wenn eine solche energetische Sanierung wenige Jahre zurückliegt.

Mit Blick auf die zweite Beratung der Vorlage muss der Regierungsrat verschiedene Sachen im Auftrag des Parlaments prüfen. Dann wird der Grosse Rat erneut entscheiden – und möglicherweise wird das Stimmvolk darüber abstimmen.

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