Ein 57-jähriger Mann bestellte sich einen Dolch über Amazon, ohne ihn aber als Waffe nutzen zu wollen. Er steht nun wegen versuchten Waffenerwerbs vor Gericht.
Amazon-Pakete
Amazon-Pakete laufen in einem Sortierzentrum über die Bänder. (Symbolbild) Foto: Peter Steffen - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Mann bestellte einen Dolch auf Amazon.
  • Doch dieser wird gemäss dem Schweizer Waffengesetz als Waffe eingestuft.
  • Deswegen steht der Mann nun vor Gericht.
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Ein 57-jähriger Mann aus der Region Brugg musste sich kürzlich vor Gericht verantworten. Er hatte einen Dolch über Amazon bestellt, was rechtliche Konsequenzen nach sich zog.

Der Mann hatte nämlich im April einen Dolch für 37 Euro auf Amazon bestellt und an seine Heimatadresse liefern lassen.

Doch das Paket wurde laut dem «Zoffinger Tagblatt» bei einer Zollkontrolle gestoppt.

Haben Sie auch schon einmal einen Dolch im Internet bestellt?

Nach Schweizer Waffengesetz gilt der Dolch jedoch als Waffe aufgrund seiner feststehenden, spitz zulaufenden Klinge.

Ausserdem war es mehr als 5 und weniger als 30 Zentimetern lang, was ebenfalls der Definition entspricht. Der Kauf hätte daher eine kantonale Ausnahme- und Einfuhrbewilligung erfordert.

Fehlende Bewilligung führt zu Gerichtsverhandlung

Vor dem Bezirksgericht Brugg gab der Angeklagte an, dass er den Dolch nicht als Waffe betrachtet habe. «Ich habe angenommen, dass der Dolch ein Dekorationsartikel ist», sagte er.

Er betonte auch, dass die Produktbeschreibung eine Gesamtlänge von 35 Zentimetern angegeben hatte.

Auf die Frage hin, ob ihm bewusst gewesen sei, dass man Waffen nicht einfach importieren darf, antwortete er: «Ein Küchenmesser hat auch eine Klinge und ist schärfer.» Er stritt seine Verfehlung nicht ab, betonte aber, dass er den Dolch nicht absichtlich als Waffe bestellt habe.

Glück im Unglück

Trotzdem wurde der Mann für schuldig befunden. Auch wenn das Paket vom Zoll abgefangen wurde und der Mann den Dolch nie in Händen hielt. Laut Gerichtspräsidentin Susanne Humbel handelte es sich um einen versuchten Erwerb.

Dies führte zu einer milderen Strafe: Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 110 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss er eine Busse von 500 Franken zahlen.

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