45 Monate Freiheitsstrafe für Urkundenfälschung und Betrug

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Bellinzona,

Eine 71-Jährige Deutsche ist von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zu 45 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie wurde der mehrfachen Urkundenfälschung, des gewerbsmässigen Betrugs sowie Misswirtschaft schuldig befunden.

Das Bundesstrafgericht hat die ehemalige Geschäftsführerin der konkursiten Maschinenhandelsfirma Fera zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten verurteilt. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht hat die ehemalige Geschäftsführerin der konkursiten Maschinenhandelsfirma Fera zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten verurteilt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Ti-Press/FRANCESCA AGOSTA

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, als ehemalige Geschäftsführerin der konkursiten Luzerner Maschinenhandelsfirma Fera rund 400 Millionen Franken ergaunert zu haben.

Es handelt sich dabei um einen der grössten mutmasslichen Schweizer Betrugsfälle, der je vor dem Bundesstrafgericht verhandelt wurden.

Die Hauptverhandlung fand Anfang Juli statt, das Urteil wurde am heutigen Montagmorgen eröffnet. Für die Vollstreckung der Strafe ist der Kanton Luzern zuständig. Die gut 100 Tage Untersuchungshaft werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

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