Der 37-jährige Algerier, der im Asylzentrum Mels einen Mann durch eine Messerattacke getötet hatte, wurde wegen Mordes zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Kantonsgericht St. Gallen.
Das Kantonsgericht St. Gallen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Messerattacke in der Asylunterkunft Mels von 2018 wurde erneut vor Gericht verhandelt.
  • Der 37-jährige Täter wurde wegen Mordes zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Damit bestätigt das Kantonsgericht St. Gallen das Urteil der Vorinstanz.

Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Donnerstag einen 37-jährigen Algerier wegen Mordes zu 16 Jahren Freiheitsstrafe sowie zu 15 Jahren Landesverweis verurteilt. Damit wurde das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland von 2020 bestätigt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Ihm wurde vorgeworfen, Anfang 2018 einen 38-jährigen Mann in der Asylunterkunft Mels mit einem Messer attackiert und getötet zu haben. Das Opfer verstarb kurze Zeit später im Spital an den 29 zugefügten Stich- und Schnittverletzungen.

Verteidigung hielt Tat für Affekthandlung

Der Beschuldigte, der kurz nach dem Angriff festgenommen wurde, stritt seine Tat nie ab. Zu seinen Motiven machte er allerdings unterschiedliche Angaben. Zuerst gab er an, er habe das Opfer nur verletzen wollen. Später sagte er aus, er habe seine Ehre wieder herstellen müssen, weil ihm die Behörden ihre Hilfe verweigerten.

Asylzentrum Asylbewerbende
Viele Menschen, die sich in Schwiezer Asylzentren aufhalten, haben selbst viel Leid erlebt. - Keystone

Bereits 2017 waren der Beschuldigte und sein späteres Opfer in Streit geraten, wobei letzterer den Beschuldigten aufs Ohr schlug. Nach eigenen Angaben leide er seither an einem unbehandelbaren, starken Tinnitus, der ihn psychisch enorm belaste. Die Anzeige, die er gegen sein späteres Opfer erstattete, wurde fallen gelassen.

Die Verteidigung plädierte auch in zweiter Instanz auf eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes. Eine Affekthandlung müsse nicht zwingend eine spontane Kurzschlussreaktion sein, sondern könne sich auch über Jahre hinweg aufbauen. Der Beschuldigte sei daher höchstens zu sechseinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Gericht entscheidet auf Mord

Anderer Ansicht war die Staatsanwaltschaft, die erneut 20 Jahre Gefängnis forderte. Der Täter habe besonders skrupellos und nach Plan gehandelt. Er versteckte die Tatwaffe zunächst am Bahnhof Mels. Erst als er sich vergewissert hatte, dass sich das Opfer in der Asylunterkunft aufhielt, holte er das Messer.

Beim Angriff lag der 38-jährige Mann in der Massenunterkunft auf seinem Bett. Der Täter habe auch nicht von ihm abgelassen, als er zu fliehen versuchte.

Das Verhalten des Beschuldigten erfülle den Tatbestand des Mordes und nicht nur des Totschlags, schrieb das Kantonsgericht St. Gallen am Donnerstag in der Medienmitteilung zum Urteil. Die Art der Ausführung der geplanten Tötung sowie der Beweggrund seien als besonders verwerflich zu qualifizieren.

Das Kantonsgericht verurteilte den 37-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren, einem Landesverweis von 15 Jahren. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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