Weil ein Algerier 2018 in einer Asylunterkunft in Mels SG einen Mann tödlich verletzt hatte, wurde er in erster Instanz verurteilt.
sankt gallen
Das Kantonsgericht Sankt Gallen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall von Mels SG wird am Kantonsgericht St.Gallen verhandelt.
  • Gemäss Anklageschrift will die Staatsanwaltschaft an ihren Anträgen von 2020 festhalten.
  • Die Verteidigung wird wiederum auf Strafmilderung plädieren.

2018 hat ein damals 32-jähriger Algerier in einer Asylunterkunft in Mels SG einen 38-jährigen Mann mit einem Küchenmesser tödlich verletzt. Die erste Instanz verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Am Dienstag wird der Fall am Kantonsgericht St.Gallen verhandelt.

2020 forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren sowie Landesverweis von 15 Jahren und eine Verwahrung. Das Gericht folgte der Anklage in den meisten Punkten, setzte die Freiheitsstrafe allerdings etwas tiefer auf 16 Jahre fest und lehnte eine Verwahrung ab.

Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von höchstens sechseinhalb Jahren gefordert. Sie begründete dies mit der psychischen Verfassung des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Gemäss Anklageschrift will die Staatsanwaltschaft an ihren Anträgen von 2020 festhalten. Die Verteidigung wird wiederum auf Strafmilderung plädieren. Für den heutigen Prozesstag vor dem Kantonsgericht St. Gallen gelten verschärfte Sicherheitsmassnahmen.

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