Die Staatsanwaltschaft March hat zusammen mit Bezahldiensten für Porno-Filme im Internet Anklage gegen die verantwortlichen Personen der Obligo AG erhoben.
maienfeld
Der Fall kommt vor Gericht. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Die Verantwortlichen der Obligo AG haben gemäss den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft March Konsumenten darüber getäuscht, sie würden ein Gratisangebot in Anspruch nehmen, welches sich jedoch nach drei Tagen automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelte. Damit haben die Verantwortlichen der Obligo AG nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen.

Zudem wird ihnen vorgeworfen, unter 16-jährigen Personen pornografisches Material zugänglich gemacht und hierdurch die Bestimmung des Strafgesetzbuches verletzt zu haben.

Untersuchungen nach Entscheid des Kantonsgerichts wieder aufgenommen

Im Januar 2015 eröffnete die Staatsanwaltschaft March eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit Bezahldiensten für pornografische Filme im Internet. Am 28. September 2017 wurde das Verfahren wegen unbefugter Datenbeschaffung, Betrug, unbefugten Beschaffens von Personendaten und Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingestellt.

Gegen die Einstellung erhob das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Beschwerde ans Kantonsgericht Schwyz. Das Gericht erwog, dass hinsichtlich des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs von einer zweifelhaften Rechtslage auszugehen sei und sich die materielle Beurteilung durch das zuständige Gericht aufdränge.

Mit Beschluss vom 6. Dezember 2018 hiess es daher die Beschwerde gut, hob die Einstellungsverfügung auf und wies die Sache samt Akten am 6. März 2019 zurück an die Staatsanwaltschaft, welche die Untersuchung wieder aufnahm. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft diese Untersuchungen gegen die Verantwortlichen der Obligo AG abgeschlossen und Anklage beim Bezirksgericht March erhoben.

Ein weiterer Teil der Strafuntersuchung gegen eine unbekannte Täterschaft wurde am 25. Juli 2019 sistiert. Gegen diese Sistierung erhob das SECO wiederum Beschwerde ans Kantonsgericht Schwyz. Mit Beschluss vom 17. Februar 2020 wurde diese Beschwerde abgewiesen.

Weitere Anzeigen und Verfahren müssen sistiert werden

Immer noch gehen bei der Staatsanwaltschaft March Verzeigungen der Polizei und direkte Strafanzeigen von Geschädigten gegen die Obligo AG ein. Diese können nicht mehr in die bereits an das Gericht überwiesene Anklage aufgenommen werden. Die entsprechenden Verfahren werden bis zum rechtskräftigen Gerichtsentscheid sistiert.

In Anbetracht dessen weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass weitere Anzeigen gegen die Obligo AG wenig zielführend sind. Insbesondere verfügt die Staatsanwaltschaft nicht über die rechtliche Kompetenz dafür zu sorgen, dass die Obligo AG ihre Geldforderungen gegenüber den Geschädigten erlässt und keine Betreibungen einleitet.

Da es sich bei der Obligo AG zudem um ein Inkassounternehmen handelt, weisen auch nicht sämtliche von ihr geltend gemachten Forderungen einen Zusammenhang mit dem vorliegenden Strafverfahren auf.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FilmeInternetSECOGerichtPorno