Was tun, wenn der Untermieter nicht zahlt?
Der Untermieter zahlt seit Monaten seine Miete nicht – was können Vermieter tun? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt die rechtlichen Schritte.

Mein Freund und ich sind seit drei Monaten auf einer Weltreise und haben unsere Wohnung einem alleinstehenden Mann zur Untermiete überlassen.
Trotz schriftlicher Vereinbarung zahlte der Mann bisher keinen Rappen. Auf Mahnungen und Anrufe reagiert er nicht. Was kann ich tun?
Du musst dem Untermieter zuerst schriftlich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen setzen und gleichzeitig für den Fall der Nichtbezahlung die Kündigung androhen. Es empfiehlt sich, dieses Schreiben per eingeschriebenem Brief zu schicken.
Zahlt der Untermieter nicht innert der 30-tägigen Frist, kannst du das Mietverhältnis mit einer Frist von weiteren 30 Tagen per Ende Monat kündigen.
Um den Mietzins zu bekommen, steht es dir ausserdem frei, den Untermieter zu betreiben.

Hierfür findest du online ein Betreibungsbegehren-Formular, welches du ausfüllen und an das zuständige Betreibungsamt am Wohnort des Untermieters schicken musst.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.







