Fitness-Abo kündigen wegen Schwangerschaft: Geht das?
Ich bin schwanger – kann ich mein Fitnessstudio-Abo jetzt kündigen? Diese Frage stellen sich viele werdende Mütter. Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Ich bin endlich schwanger! Nun möchte ich alles tun, damit diese Schwangerschaft problemlos verläuft. Deshalb möchte ich nicht mehr ins Fitness-Studio.
Dieses weigert sich allerdings, meinen Vertrag aufzulösen. Schwangerschaft sei kein Grund für eine Vertragsauflösung. Stimmt das?

Ja, grundsätzlich hat das Fitness-Studio Recht.
Eine Schwangerschaft gilt in der Regel nicht als Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Unter bestimmten Umständen kann sie jedoch einen wichtigen Grund darstellen, der eine Kündigung ausnahmsweise rechtfertigt.
Entscheidend ist dabei, ob die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist und ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorliegt. Wenn die Ärztin das Training untersagt oder stark einschränkt, kann das als wichtiger Grund anerkannt werden und eine vorzeitige Kündigung ermöglichen.
Liegt kein medizinisches Trainingsverbot vor, zeigen sich manche Fitness-Studios kulant und bieten an, das Abo vorübergehend zu pausieren. Ein Blick in die AGB des Studios gibt hierzu meist genauere Informationen.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.












