Wegen Unwohlsein Teamanlass verpasst – was passiert mit dem Lohn?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Kurzfristig wegen Unwohlsein von einem Teamanlass abgemeldet – drohen nun Lohnabzug und Zusatzkosten? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Ich habe mich kurzfristig vom Teamanlass abgemeldet, weil ich mich unwohl gefühlt habe.

Jetzt streicht mir mein Arbeitgeber für einen Tag den Lohn und verlangt etwas über 40 Franken, weil er bereits Auslagen für das Zugticket gehabt habe. Darf er das?

Unwohlsein
Unwohlsein kann ein Grund sein, kurzfristig einem Teamanlass fernzubleiben, ohne dass automatisch Lohnabzug droht. - depositphotos

Nein, das darf er nicht. Wenn du krank bist und deshalb nicht arbeiten kannst, trifft dich keine Schuld. In so einem Fall muss dein Arbeitgeber für diesen Tag mindestens 80 Prozent des Lohnes bezahlen.

Musstest du dich bei der Arbeit in diesem Jahr bereits krankmelden?

Dies gilt auch, wenn anstelle der «üblichen» Arbeit ein Teamanlass geplant war. Auch das Zugticket muss er übernehmen, weil es sich um eine geschäftliche Ausgabe handelt. Dieses Risiko darf er nicht auf dich überwälzen.

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Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

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