Stadt Bern

    Muss mir ein Arbeitgeber eine Lohnabrechnung geben?

    Sarah Schläppi
    Sarah Schläppi

    Bern,

    Was muss eine Lohnabrechnung beinhalten und zu welchem Zeitpunkt ist sie auszustellen? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

    Frau Porträtfoto blond Anzug
    Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

    Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern bei jeder Lohnzahlung eine Lohnabrechnung auszustellen.

    Lohnabrechnung muss Nettolohn ausweisen

    Diese muss insbesondere den Bruttolohn, alle Zuschläge, Abzüge (zum Beispiel Sozialversicherungen oder Quellensteuer) sowie den ausbezahlten Nettolohn ausweisen.

    Bist du mit deiner Lohnzahlung zufrieden?

    Die Abrechnung ist jeweils zum Zeitpunkt der Lohnzahlung auszuhändigen.

    ***

    Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

    Kommentare

    User #4885 (nicht angemeldet)

    Ja, damit es ersichtlich ist, ob die Überminuten auch angerechnet werden. Deshalb gilt immer; Vertrauen ist gut - aber Kontrolle macht es exakter.☺️

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