Haarbruch nach Coiffeurbesuch – wer bezahlt Korrekturschnitt?
Nach dem Coiffeurbesuch brechen die Haare ab – doch wer bezahlt den nötigen Kurzhaarschnitt? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Nach meinem letzten Coiffeurbesuch sind mir die Haare abgebrochen. Der Coiffeur sagt, das sei wohl stressbedingt und einen nötigen Kurzhaarschnitt müsse ich selber bezahlen. Stimmt das?
Nicht unbedingt.
Ist der Haarbruch auf eine fehlerhafte Behandlung zurückzuführen, muss der Coiffeur grundsätzlich dafür einstehen. Einen notwendigen Korrekturschnitt darf er dann nicht nochmals verrechnen. Je nach Fall kommen auch eine Preisreduktion oder sogar die Rückerstattung des bezahlten Preises infrage.

Wichtig ist jedoch, dass du nachweisen kannst, dass der Schaden durch die Behandlung verursacht wurde. Reklamiere deshalb möglichst rasch und dokumentiere den Haarbruch mit Fotos. Dass die Haare direkt nach dem Coiffeurbesuch abgebrochen sind, kann dabei ein wichtiges Indiz sein.
Zur Autorin
Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.










