Schäden am Auto wegen Baumharz – muss Parkplatz-Vermieter zahlen?
Harz tropft vom Baum auf das Auto und beschädigt den Lack. Muss der Parkplatz-Vermieter dafür haften? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Ich habe vor einigen Monaten einen Aussenparkplatz gemietet, über dem ein grosser Baum steht. Seither tropft regelmässig Harz auf mein Auto, und an mehreren Stellen ist der Lack bereits beschädigt.
Mein Vermieter lehnt jede Verantwortung ab: Er vermiete nur den Platz, für den Baum könne er nichts. Muss ich das hinnehmen?
Nicht ganz. Laub und Blütenstaub musst du bei einem Aussenparkplatz hinnehmen. Beschädigt regelmässig tropfendes Harz aber den Lack, kann der Platz mangelhaft sein, auch wenn der Baum schon bei Vertragsschluss dort stand.

Das gilt jedenfalls dann, wenn du das Ausmass nicht erkennen konntest. Melde das Problem schriftlich, dokumentiere es mit Fotos und setze eine Frist für eine Lösung.
Ab deiner Meldung kannst du eine Mietzinsreduktion verlangen, und für spätere Lackschäden haftet der Vermieter, sofern er kein fehlendes Verschulden beweist. Entferne Harz rasch, sonst trägst du einen Teil des Schadens selbst. Hilft alles nichts, kannst du den Parkplatz kündigen.
Zur Autorin
Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.






