Darf der neue Vermieter plötzlich Haustiere verbieten?

    Sarah Schläppi
    Sarah Schläppi

    Bern,

    Die Wohnung hat einen neuen Eigentümer, doch plötzlich gilt ein Haustierverbot. Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, was für Mieter mit Hund gilt.

    Frau Porträtfoto blond Anzug
    Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

    Die Liegenschaft, in der ich zur Miete wohne, wurde an eine Immobiliengesellschaft verkauft. Nun haben alle Mieter neue Mietverträge erhalten. Im Kleingedruckten steht neu, dass Haustiere verboten sind.

    Ich lebe jedoch seit fünf Jahren mit meinem Hund in der Wohnung und das war bisher nie ein Problem. Muss ich wegen dieser neuen Regelung damit rechnen, meinen Hund abzugeben oder eine neue Wohnung zu suchen?

    Findest du, dass Haustiere zur Mietwohnung gehören sollten?

    Nein, grundsätzlich nicht.

    Nach dem Grundsatz «Kauf bricht Miete nicht» tritt die neue Eigentümerin beim Verkauf einer Liegenschaft in die bestehenden Mietverhältnisse ein (Art. 261 OR). Dein bisheriger Mietvertrag bleibt daher grundsätzlich unverändert bestehen.

    Hast du den neu zugestellten Mietvertrag nicht unterschrieben, gelten die darin enthaltenen zusätzlichen Bestimmungen, wie etwa ein Haustierverbot, für dich grundsätzlich nicht. Massgebend bleiben die bisherigen vertraglichen Regelungen.

    Tierschutz
    Wenn Haustiere im neuen Mietvertrag auf einmal verboten werden. (Symbolbild) - depositphotos

    Wurde die Hundehaltung während Jahren vom früheren Vermieter akzeptiert oder ausdrücklich erlaubt, kann die neue Eigentümerin diese nicht einseitig untersagen. Allein aufgrund des Eigentümerwechsels kann die neue Eigentümerin weder schlechtere Vertragsbedingungen durchsetzen noch dich zum Auszug zwingen.

    Zwar bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Kündigungsmöglichkeiten nach Mietrecht, doch ein nachträglich eingeführtes Haustierverbot in einem nicht unterzeichneten neuen Mietvertrag genügt dafür nicht.

    Fazit: Wenn du den neuen Vertrag nicht unterschrieben hast und dein Hund bisher zulässigerweise in der Wohnung gehalten wurde, musst du wegen des Eigentümerwechsels grundsätzlich weder deinen Hund abgeben noch eine neue Wohnung suchen.

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    Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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