Zwei neue Anzeigen gegen Sänger Patrick Bruel erstattet
Gegen den französischen Sänger und Schauspieler Patrick Bruel sind zwei neue Anzeigen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung erstattet worden. Dies teilte eine Anwältin der Klägerinnen am Dienstag mit.

Die Anwältin bestätigte damit eine Meldung des französischen Online-Portals Mediapart. Die Anzeigen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung wurden am 16. und 23. Juli beim ersten Bezirk der Pariser Kriminalpolizei erstattet.
Gegen den 67-jährigen Künstler wurde seit Mitte Juni in vier Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet: wegen einer mutmasslichen Vergewaltigung in Neuilly-sur-Seine im Jahr 2008, einer mutmasslich versuchten Vergewaltigung im Jahr 2010 in Brüssel, eines Falls von mutmasslich sexueller Nötigung und sexueller Belästigung in Perpignan im Jahr 2019 sowie eines Falls von mutmasslich sexueller Belästigung in Ajaccio auf Korsika im Jahr 2019. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Nanterre im Juni des laufenden Jahres mit.
Hinzu kommen vier weitere Fälle, in denen für ihn der günstigere Status eines «begleiteten Zeugen» («témoin assisté») gilt: eine mutmassliche Vergewaltigung in Dinard im Jahr 2012, eine mutmassliche Vergewaltigung in L’Isle-sur-la-Sorgue im Jahr 2015, mutmasslich versuchte Vergewaltigungen in den Jahren 2010 und 2011 in Neuilly-sur-Seine sowie eine mutmassliche sexuelle Belästigung im Jahr 2019 im waadtländischen Nyon am Paléo Festival.
Bruel wurde unter richterliche Aufsicht gestellt und darf das französische Staatsgebiet nicht verlassen, keinen Kontakt zu den Opfern und deren Familien aufnehmen, sich nicht an deren Wohnort begeben und keine Massagesalons besuchen, wie es weiter seitens der Staatsanwaltschaft hiess. Der Künstler muss zudem eine psychologische Betreuung nachweisen und eine Kaution in Höhe von 500'000 Euro hinterlegen.










