Wiener Folter-Prozess: Haft für zwei syrische Ex-Offiziere
Zwei ehemalige hochrangige Sicherheitsoffiziere aus Syrien sind in Österreich wegen der Misshandlung von Regierungsgegnern zu je acht Jahren Haft verurteilt worden.

Die Richter am Wiener Landesgericht sahen es als erwiesen an, dass ein Ex-Geheimdienstgeneral und ein Ex-Polizeioffizier die brutalen Übergriffe teils anordneten, teils nicht verhinderten und in einigen Fällen selbst durchführten.
Der frühere General wurde wegen Folter, schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Der Zweitangeklagte, ein ehemaliger Kriminalpolizist, wurde – mit Ausnahme der Folter – wegen der gleichen Verbrechen schuldig gesprochen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Im Zentrum der Anklage standen Misshandlungen von 21 Regierungskritikern unter dem früheren syrischen Machthaber Baschar al-Assad. Die Taten fanden demnach von 2011 bis 2013 in der Stadt al-Rakka statt, wo die beiden Angeklagten tätig waren.
Mehrere der mutmasslichen Opfer schilderten im Zuge des Prozesses ihre Qualen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten etwa für Fusstritte ins Gesicht, Elektroschocks im Genitalbereich, und Folter mit Wasser verantwortlich waren. Die Gequälten leiden demnach bis heute unter posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen Gesundheitsproblemen.
Die beiden Syrer hatten sich nicht schuldig bekannt. Der Ex-General zog die Glaubwürdigkeit der Folteropfer in Zweifel und stellte sich als Befehlsempfänger dar. «Das kennt man aus NS-Kriegsverbrecherprozessen», sagte der Staatsanwalt. In solchen Gerichtsverfahren setzten Täter oft auf eine Täter-Opfer-Umkehr und machten Opfer schlecht, wie er meinte.
Dem Prozess ging eine Geheimdienst-Aktion voraus: Der Ex-General war 2015 aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und dem österreichischen Verfassungsschutz nach Österreich gebracht worden. Der Syrer erhielt zunächst Asyl, statt vor Gericht gestellt zu werden. Auch der Ex-Kriminalbeamte lebt als Flüchtling in Österreich. Die österreichische Justiz sei zwar nicht generell für Straftaten in Syrien zuständig, sehr wohl aber für Fälle von staatlich organisierter Folter, erklärte der Richter.














