Freispruch

Wien: Buben-Bande soll noch ein Meitli (12) missbraucht haben

Redaktion
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Österreich,

Nach dem umstrittenen Freispruch im Fall der zwölfjährigen Anna geraten mehrere Mitglieder der Wiener Jugendbande erneut ins Visier der Ermittler.

Österreich Polizei
Erneut wird gegen die Jugendbande in Wien ermittelt (Symbolbild). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall Anna (12) wurden die zehn angeklagten Jugendlichen überraschend freigesprochen.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun erneut gegen sieben der zuvor Beschuldigten.
  • Auch in dem neuen Verfahren geht es um mutmassliche Sexualdelikte an einem Mädchen (12).

Erneut steht die Jugendbande von Wien in den Schlagzeilen. Nachdem die zehn Angeklagten im Fall Anna (Name geändert) letzte Woche freigesprochen wurden, gibt es offenbar neue Ermittlungen. Wieder geht es um Sexualdelikte an einem zwölfjährigen Opfer. Doch alles der Reihe nach.

Der Fall Anna sorgte vergangen Woche für viel Empörung in Österreich. Eine Jugendbande in Wien musste sich vor dem Landesgericht Wien verantworten, wegen Sexualdelikten verantworten. In dem zweitägigen Prozess ging es um geschlechtliche Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung einer Zwölfjährigen.

Konkret soll die Jugendbande die damals erst 12-jährigen Anna (Name geändert) über Monate zum Sex einbestellt haben. Die Jungen sollen sogar zu zehnt in einem Hotelzimmer über sie hergefallen sein – so die Vorwürfe.

Doch die zehn Angeklagten wurden überraschend freigesprochen. Der Entscheid des Gerichts sorgte für Aufregung in ganz Österreich und wirkt auch bis in die Politik nach. So soll nun das Sexualstrafgericht verschärft werden.

Wieder geht es um mutmassliche Sexualdelikte an einem Kind (12)

Nun berichtet mehrere News-Portale in Österreich, dass gegen sieben der zehn zuvor angeklagten Buben erneut ermittelt wird. Auf Anfrage der «Kronen Zeitung» gibt die Wiener Staatsanwaltschaft bekannt: «Wir können bestätigen, dass mehrere der Beschuldigten auch in einem weiteren Verfahren als Beschuldigte geführt werden.»

Wieder geht es demnach um mutmassliche Sexualdelikte an einem zwölfjährigen Kind. Offenbar gibt es inhaltliche Parallelen zum Fall Anna. Die Staatsanwaltschaft hält sich zu inhaltlichen Details bedeckt. Auch, um das Opfer bestmöglich zu schützen. «Wir befinden uns im Ermittlungsverfahren», heisst es lediglich.

Über einige Details berichtet aber «Puls24»: Demnach wurde die junge Wienerin mit den Worten «Ich habe eine Überraschung für dich» in ein Treppenhaus am Antonsplatz gelockt und dann zum Oralsex gezwungen worden sein.

Nach den ersten Berichten über Anna soll sich das junge Mädchen bei den Ermittlungsbehör­den gemeldet haben. Die Zwölfjährige wirft den Beschuldigten demnach auch Mobbing, Nötigung und Kör­perverletzung vor. Sie sei ge­treten und mit Wasser be­spuckt worden.

Den Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren soll sie ihr junges Alter mitgeteilt und sogar ihren Ausweis gezeigt haben, heisst es. Wie im Fall Anna gibt es aber auch Zeugenaussagen, wonach sie sich älter gemacht habe.

Anna-Anwalt: «Neuer Fall unterstreicht ihre Glaubwürdigkeit»

Der Anwalt von Anna zeigte sich von den neuen Vorwürfen gegenüber der «Bild» nicht überrascht. «Die Täter dürften beim zweiten Opfer offensichtlich ähnlich vorgegangen sein wie bei meiner Mandantin.» Das un­terstreiche deren Glaubwürdig­keit.

Manfred Arbacher-Stöger war einer der Verteidiger, der am Freitag für einen der 18-jährigen Angeklagten einen Freispruch erkämpfte. Er wird den Jugendlichen auch im zweiten Fall vertreten und meint: «Auch hier wird sich heraus­stellen, dass keine Strafbarkeit vorliegt.»

Im Fall Mia hat die Wiener Staatsanwaltschaft auf Anordnung des Justizministeriums Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Schöffengerichts eingebracht. Der Oberste Gerichtshof muss nun prüfen, ob der Freispruch formale Mängel aufweist.

Begründet wurde dieser unter anderem damit, dass das Mädchen den Angeklagten gegenüber ein höheres Alter angegeben und bei ihrer ersten Einvernahme keine Hinweise auf Zwang oder Gewalt gemacht hatte. Zudem stellten die Richter Widersprüche in ihren Aussagen fest.

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