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Bundestag beschliesst Verdopplung von Kinderkrankentagen

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Deutschland,

Der fast auf Null reduzierte Schul- und Kitabetrieb macht Eltern zu schaffen. Damit Mütter und Väter kleinerer Kinder für die Betreuung zu Hause bleiben können, bekommen sie nun mehr Kinderkrankentage.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich dafür ausgesprochen, aufgrund der Corona-Umstände in diesem Schuljahr auf das Sitzenbleiben zu verzichten. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich dafür ausgesprochen, aufgrund der Corona-Umstände in diesem Schuljahr auf das Sitzenbleiben zu verzichten. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht zur Arbeit gehen können, dürfen für die Zeit zu Hause in diesem Jahr auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen, um zu grosse Einkommenseinbussen zu verhindern.

Der Bundestag beschloss am Donnerstag wegen der Corona-Krise, die Zahl der Krankentage pro Elternteil von 10 auf 20 zu verdoppeln. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Im Bundesrat ist am Montag eine Sondersitzung geplant, um die Gesetzesänderung abschliessend zu beraten. Die Regelung soll dann rückwirkend zum 5. Januar gelten.

Bund und Länder hatten sich bei ihren Corona-Krisenberatungen am Dienstag vor einer Woche auf die Aufstockung der Kinderkrankentage verständigt. Im Schnellverfahren wurde nun eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Nun soll es das Krankengeld auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, der Zugang eingeschränkt wurde oder Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Alle Krankentage - nicht nur die zusätzlichen - können dafür verwendet werden. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten könnte, kann das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Für den Antrag reicht laut Gesetz eine Bescheinigung von der Schule oder Kita, dass der Betrieb eingeschränkt ist. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.

Von der Opposition im Bundestag gab es Zustimmung zu der Regelung. Die FDP trage das selbstverständlich mit, sagte Fraktionsvize Michael Theurer. «Die Hilfe muss bei den Schwächsten in der Gesellschaft ankommen.» Auch die Grünen nennen die Pläne «gut und richtig». Allerdings kritisierte die Abgeordnete Katharina Dröge, dass unklar bliebe, wie es für Eltern weitergehe, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht seien und die Pandemie noch nicht zu Ende sei.

Für die Krankenkassen wird durch die Regelung mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausgeglichen werden, ein erster Zuschuss von 300 Millionen Euro soll bis zum 1. April fliessen.

Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67 Prozent Lohnersatz, maximal 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen gleichzeitig gibt es nicht. Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld bezieht, besteht laut Gesetz in dieser Zeit für beide Elternteile kein Anspruch auf die Entschädigungszahlung.

Seit Mitte Dezember sind die meisten der mehr als 40.000 Schulen und fast 58.000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesenheitspflicht ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihren Nachwuchs zu Hause zu lassen. Für Abschlussklassen, die vor den Prüfungen stehen gibt es Ausnahmen. Wann die Einrichtungen wieder öffnen können ist unklar. Eine Entspannung der Corona-Lage ist im Moment nicht absehbar.

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