Wettbewerbszentrale verklagt Anbieter von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat einen Musterprozess gegen einen Anbieter von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingeleitet, der den Angaben zufolge mit Krankschreibung ohne Arztbesuch um Kunden wirbt.

Das Wichtigste in Kürze
- Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb sieht Verstoss gegen Werbeverbot.
Eine Klage gegen das Unternehmen wurde beim Landgericht Hamburg eingereicht, wie die Wettbewerbszentrale am Montag in Bad Homburg mitteilte.
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale verstösst das Unternehmen mit seinem Vorgehen gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen, das im Heilmittelwerbegesetz verankert ist. Ausserdem werbe die Firma auf ihrer Startseite mit der Aussage «100% gültiger AU-Schein». Diese Aussage sei jedoch irreführend.