Der Internationale Strafgerichtshof nimmt im Ukraine-Krieg Ermittlungen auf. Es geben Anzeichen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Dieses vom ukrainischen Katastrophenschutz veröffentlichte Foto zeigt einen Brand in einem Fakultätsgebäude der Universität Charkiw, der durch einen russischen Raketenangriff verursacht wurde. Foto: Emergency Service Of Ukraine/PA Media/dpa
Dieses vom ukrainischen Katastrophenschutz veröffentlichte Foto zeigt einen Brand in einem Fakultätsgebäude der Universität Charkiw, der durch einen russischen Raketenangriff verursacht wurde. Foto: Emergency Service Of Ukraine/PA Media/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Internationale Strafgerichtshof wird im Ukraine-Konflikt ermitteln.
  • Es werde Untersuchungen von möglichen Verbrechen aller Parteien geben.
  • Russland erkennt den Gerichtshof nicht an.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der von Russland angegriffenen Ukraine eingeleitet. Das teilte Chefankläger Karim Khan in Den Haag mit.

39 Vertragsstaaten des IStGH hätten eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, die die Ermittlungen ermöglichten. Bereits kurz nach Beginn des Ukraine-Kriegs in der vergangenen Woche hatte der Ankläger erklärt, er beobachte die Lage eingehend. Am Montag kündigte er dann seine Absicht an, Ermittlungen einzuleiten.

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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. - dpa-infocom GmbH

Diese beziehen sich nun den Angaben zufolge zunächst auf mögliche Verbrechen, die vor der Invasion Russlands begangen wurden. Angesichts der Ausbreitung des Ukraine-Kriegs sollten die Ermittlungen seiner Ansicht nach aber erweitert werden.

Ukraine Krieg: Untersuchungen möglicher Verbrechen aller Seiten

Das Gericht hatte bereits Vorfälle bei der Niederschlagung pro-europäischer Proteste in Kiew 2013/2014 untersucht. Ebenso bei der russischen Besetzung der Krim 2014 und in der Ostukraine.

Es gebe «eine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine begangen wurden». Die Untersuchung solle sich auf mögliche Verbrechen aller Parteien in dem Konflikt richten. Dies teilte der Chefankläger mit.

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Karim Khan ist der Chefankläger des Weltstrafgerichtes. - dpa-infocom GmbH

Khan rief alle auf, «sich streng an die geltenden Regeln des internationalen humanitären Völkerrechts zu halten». Die Ukraine ist zwar kein Vertragsstaat des Weltstrafgerichts. Allerdings hat das Land in Erklärungen nach Angaben der Anklage die Zuständigkeit des Gerichts bei der möglichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seinem Territorium seit November 2013 akzeptiert. Russland erkennt das Gericht nicht an.

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