Vogelgrippe am Bodensee − Geflügelhalter müssen handeln
Nahe der Schweizer Grenze wurde bei einer Krähe die Vogelgrippe nachgewiesen. Massnahmen der Geflügelhalter sollen eine Einschleppung verhindern.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Nähe von Radolfzell (D) wurde die Vogelgrippe nachgewiesen.
- Es handelt sich dabei um den zweiten Fall nahe der Schweizer Grenze.
- Um den Bodensee werden nun Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet.
Bei einer Krähe in der Nähe von Radolfzell (D) ist die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Dies ist der zweite Fall des Virus H5N5 nahe der Schweizer Grenze. Massnahmen für Geflügelhalter sollen die Einschleppung der Vogelgrippe verhindern.
Rund um den Bodensee werden Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Dies teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Bern am Freitag mit.
Die betroffenen Kantone verfügten die dazugehörenden Massnahmen in ihrem Gebiet. Sie gelten ab kommenden Montag und sollen den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände verhindern. Für eine Übertragung des Virus auf den Menschen gebe es keine Hinweise, hiess es weiter.
Schweiz muss mit Einträgen rechnen
«In den Kontrollgebieten ist es wichtig, den Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern.» Dies schrieben die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden in einer gemeinsamen Mitteilung. Das Geflügel muss im Stall gefüttert und getränkt werden.
Auslaufflächen müssen mit Netzen gegen Wildvögel geschützt werden. Diese Vorschriften gelten vorläufig bis 15. März und nur für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins.

Seit Oktober werden in Europa zahlreiche an Vogelgrippe verstorbene Wildvögel gemeldet. Es müsse jederzeit mit Einträgen in die Schweiz gerechnet werden, schrieb der Kanton Schaffhausen in einer Mitteilung. Dies, nachdem am Bodensee auf deutschem Gebiet bei Wildvögeln Vogelgrippe festgestellt worden sei. Die benachbarten deutschen Landkreise hätten eine Stallhaltungspflicht für Geflügel verfügt.