Vier frühere Kassenärztefunktionäre von Untreuevorwurf freigesprochen
Vier frühere Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVB) sind am Montag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden.

Das Wichtigste in Kürze
- Landgericht: Durch Pflichtverstoss kein Schaden entstanden.
Das Landgericht Berlin entschied, die Angeklagten hätten zwar durch die Auszahlung sogenannter Übergangsgelder Pflichtverstösse begangen, der KVB sei dadurch aber kein Schaden entstanden. Auch sei kein Vorsatz festzustellen gewesen (Az: 528 KLs 42/14).
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafen zwischen einem Jahr und anderthalb Jahren sowie jeweils eine Geldstrafe von 10.000 Euro für die vier Angeklagten gefordert. Sie kann gegen das Urteil Revision einlegen.
Drei von ihnen wurde von der Anklagebehörde vorgeworfen, mit Hilfe des vierten früheren Spitzenfunktionärs zu Unrecht sogenannte Übergangsgelder in Höhe von jeweils 183.000 Euro bezogen zu haben. Insgesamt sei der KVB dadurch ein Schaden in Höhe von 549.000 Euro entstanden. Drei der Angeklagten waren von 2005 bis Anfang 2011 als hauptamtliche Vorstände der KV tätig.
Das Gericht kam nun aber zu dem Schluss, die Angeklagten hätten zwar die Übergangsgelder zu früh und auf Basis eines unwirksamen Vertrages freigegeben beziehungsweise in Anspruch genommen. Der Vertrag sei aber nach der Wiederwahl der angeklagten ehemaligen Vorstände zeitnah durch die nachträgliche Zustimmung der dafür zuständigen Vertreterversammlung wirksam geworden. Insofern sei auch kein Schaden entstanden. Die Vertreterversammlung habe hier eine zulässige Ermessensentscheidung getroffen.
Die bundesweit insgesamt 17 Kassenärztlichen Vereinigungen vertreten die politischen und wirtschaftlichen Interessen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Unter anderem prüfen sie deren Abrechnungen und verteilen das Honorar.