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Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes in Münchner Raserprozess

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Deutschland,

Im Münchner Raserprozess um den Tod eines 14 Jahre alten Schülers hat das Landgericht München I den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und einer Reihe weiterer Taten verurteilt.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Drogendealer fuhr als Geisterfahrer 14-Jährigen zu Tode.

Das Gericht ordnete für Victor-Friedrich B. am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der verurteilte Drogendealer hatte auf der Flucht vor der Polizei als Geisterfahrer den Schüler überfahren und tödlich verletzt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Erl sagte in ihrer Urteilsbegründung, «es gibt wenige Verfahren, die sich nur schwer in Worte fassen lassen». Dieses zähle dazu.

Erl verwies dabei auf die dramatischen Umstände des Falles, der in München für grosses Entsetzen und Trauer gesorgt hatte. Die Eltern und Schwester des getöteten Jungen seien schwer traumatisiert, auch die Freunde, die den Schüler am Tatabend begleitet hatten und nur «wie durch ein Wunder» überlebt hatten, seien bis heute schwer getroffen.

Die Tat im Münchner Stadtteil Laim im November 2019 hatte für grosse Betroffenheit in der Stadt gesorgt, bis heute wird am Tatort an einer privat errichteten Erinnerungsstätte dem Opfer gedacht. Der 14 Jahre alte Schüler war beim Überqueren einer Hauptstrasse von dem als Geisterfahrer mit 120 Stundenkilometern vor der Polizei flüchtenden B. erfasst worden, der Junge war auf der Stelle tot.

Der nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels nur auf Bewährung freie B. sollte laut Anklage von der Polizei wegen eines verbotenen Wendemanövers kontrolliert werden. Der Angeklagte soll gegen Bewährungsauflagen verstossen und auch am Tattag weiter Drogen konsumiert haben. Deshalb soll er versucht haben, sich durch die Geisterfahrt der Kontrolle zu entziehen. Bei der Fahrt gefährdete er auch mehrere andere Menschen

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