Obergericht Aargau spricht Eltern der vorsätzlichen Tötung schuldig
Schuldig der vorsätzlichen Tötung – das Obergericht des Kantons Aargau hat am Dienstag ein Elternpaar zu je zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Sie hatten 2020 ihre dreijährige, schwer behinderte Tochter getötet. Zudem sprach das Gericht gegen die beiden Deutschen eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Obergericht bestätigte mit seinem Urteil weitgehend den erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksgerichts Muri-Bremgarten AG. Es erhöhte aber das Strafmass um je zwei Jahre.
Anklage und Verteidigung uneinig über Tatbestand
Der Ankläger drang mit seiner Einstufung der Tat als Mord und eine Bestrafung mit je 18 Jahren Freiheitsentzug nicht durch. Ebenso wenig folgte es der Argumentation der Verteidiger, die auf Totschlag und teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafen plädierten.
Die Grossmutter des getöteten Kindes wurde wie von der ersten Instanz freigesprochen.