Haft

Obergericht Aargau spricht Eltern der vorsätzlichen Tötung schuldig

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Aarau,

Schuldig der vorsätzlichen Tötung – das Obergericht des Kantons Aargau hat am Dienstag ein Elternpaar zu je zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Aargauer Obergericht
Vor dem Aargauer Obergericht forderte die Staatsanwaltschaft 18 Jahre Haft wegen Mordes für ein Paar, das 2020 seine behinderte Tochter tötete. (Archivbild) - keystone

Sie hatten 2020 ihre dreijährige, schwer behinderte Tochter getötet. Zudem sprach das Gericht gegen die beiden Deutschen eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Obergericht bestätigte mit seinem Urteil weitgehend den erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksgerichts Muri-Bremgarten AG. Es erhöhte aber das Strafmass um je zwei Jahre.

Anklage und Verteidigung uneinig über Tatbestand

Der Ankläger drang mit seiner Einstufung der Tat als Mord und eine Bestrafung mit je 18 Jahren Freiheitsentzug nicht durch. Ebenso wenig folgte es der Argumentation der Verteidiger, die auf Totschlag und teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafen plädierten.

Die Grossmutter des getöteten Kindes wurde wie von der ersten Instanz freigesprochen.

Kommentare

User #3618 (nicht angemeldet)

Ein Hospiz für Schwerbehinderte wäre auch ein bessere Lösung gewesen als der Tod für das Kind.

User #3618 (nicht angemeldet)

Die Beiden hätten doch das Kind zur Adoption freigeben sollen. Gibt genug Menschen in der CH und in D welche auch behinderte Kinder adoptieren und gut behandeln. Das LOL lasse ich in diesem Fall aus.

Weiterlesen

Obergericht Aargau
Aargau
Grease Thunerseespiele
In Thun

MEHR HAFT

Konzerthalle
2 Interaktionen
Moskau
Hoiby
3 Interaktionen
Antrag abgelehnt
Anklage
20 Interaktionen
Oslo

MEHR AUS AARAU

Volley
Volleyball
FC Vaduz
17 Interaktionen
Pleite in Aarau
FC Aarau
15 Interaktionen
Sieg über Vaduz
FC Aarau FC Vaduz
15 Interaktionen
Aufstiegs-Krimi