In Hamburg ist ein ehemaliger Wachmann des KZ Stutthof wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der Verteidiger fordert nun einen Freispruch.
Der Angeklagte im Gericht
Der Angeklagte im Gericht - POOL/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Hamburg läuft ein Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof.
  • Am Montag forderte der Verteidiger Freispruch für den Angeklagten.
  • Die Mitgliedschaft als Wachmann könne nicht als Beihilfe zum Mord gewertet werden.

Im Hamburger Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof hat der Verteidiger am Montag Freispruch für den Angeklagten gefordert. Die alleinige Mitgliedschaft in der SS-Wachmannschaft sei in der deutschen Rechtsprechung bislang nicht als Beihilfe zum Mord gewertet worden. So argumentierte Rechtsanwalt Stefan Waterkamp vor der Jugendkammer am Landgericht.

Die Haupttat geht um die Ermordung von 5230 Menschen im Lager bei Danzig zwischen August 1944 und April 1945. Dabei sei es egal gewesen, ob der Angeklagte auf dem Wachturm gestanden habe oder nicht, so der Anwalt. Den Terror gegen die Gefangenen hätten die SS-Mannschaften im Lager und deren Helfer, die sogenannten Kapos, ausgeübt.

Der Angeklagte betonte in seinem Schlusswort, dass er sich niemals freiwillig zur SS gemeldet hätte. Hätte er die Möglichkeit gehabt, sich dem Dienst zu entziehen, hätte er sie mit Sicherheit genutzt. Der 93-Jährige fügte hinzu: «Heute möchte ich mich bei allen Menschen, die durch diese Hölle des Wahnsinns gegangen sind, und bei ihren Angehörigen und Hinterbliebenen entschuldigen.»

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